Gesundheitszeugnis-Untersuchung

Hallo ihr Lieben,

ich benötige ein Gesundheitszeugnis und habe jetzt im Archiv Beiträge gefunden, in denen steht, dass man, um das Gesundheitszeugnis zu bekommen, nur an einer Belehrung teilnehmen muss.

Kann das wirklich ausreichen?

Ich dachte da eher an Impfpass überprüfen, Impfungsauffrischungen, Blutabnahme =O und lauter schlimme Dinge die pieksen :confused:

Liebe Grüße, Melanie

Dem ist so,es reicht eine Unterrichtsveranstaltung da von Amts wegen bei der Anmeldung zu dieser Veranstaltung das Gesundheitsamt überprüft,ob die betroffende Person an einer meldepflichtigen Krankheit leidet oder gelitten hat.

Nabend!
Das ist mit Verlaub gesagt eine unsinnige Verallgemeinerung.
Es wird ganz einfach scheinbar und das leider in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
Während es in einem auf Seh-, Hör-, Urintest etc. hinausläuft bevor man das Gesundheitszeugnis ausgestellt bekommt, lief es in einem anderen sogar auch auf Bluttest und weitere Untersuchungen hinaus.

Das Gesundsheitsamt, welches sich auf eine Vortragsveranstaltung und Überprüfung, ob bisher maßgebende Krankheiten vorlagen verlässt zur Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses, sollte mal überprüft werden.

Gruß!
T.

Nabend!

Nabend!

Das ist mit Verlaub gesagt eine unsinnige Verallgemeinerung.
Es wird ganz einfach scheinbar und das leider in den
verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
Während es in einem auf Seh-, Hör-, Urintest etc. hinausläuft
bevor man das Gesundheitszeugnis ausgestellt bekommt, lief es
in einem anderen sogar auch auf Bluttest und weitere
Untersuchungen hinaus.

Das war einmal…
Zitat: Seit dem 1. Januar 2001 wurde das frühere Gesundheitszeugnis nach § 17/18 Bundesseuchengesetz durch die Teilnahme an einer Belehrung ersatzlos gestrichen. Das alte Gesundheitszeugnis nach § 17/18 ist weiterhin gültig.
Quelle u. a.: http://www.gesundheitsamt.bremen.de/sixcms/detail.ph…

Das Gesundsheitsamt, welches sich auf eine
Vortragsveranstaltung und Überprüfung, ob bisher maßgebende
Krankheiten vorlagen verlässt zur Ausstellung eines
Gesundheitszeugnisses, sollte mal überprüft werden.

Dann viel Spass beim Überprüfen!

Gruß!

Gruß

T.

MG

Nabend!

gibt es Unterschiede zwischen amtsärztlichen Gesundheitszeugnissen für den öffentlichen Dienst und ggf. einem Wisch namens Gesundheitszeugnis für den Umgang mit Lebensmitteln?

„Amtsärztliches Gesundheitszeugnis ist die gutachtliche Stellungnahme des Gesundheitsamtes über den Gesundheitszustand von Bediensteten oder von Bewerbern/Bewerberinnen für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst.“

Eine gutachterliche Stellungnahme lässt sich kaum aus dem Betrachten eines Filmchens ziehen.

Jetzt steht nur die Frage im Raum, welches Gesundheitszeugnis vom UP gemeint ist.

Gruß!
T.

Hallo,
das Gesundheitszeugnis für den Lebensmittelbereich wurde in Schleswig-Holstein vor längerer Zeit abgeschafft mit der Begründung das man nicht nachweisen kann das es weniger Erkrankungen mit Belehrung gibt wie ohne. 20 Euro hatte diese damals gekostet und dieser besagte Unterricht ging über 6 Std und umfasste die Hyg. und der richtige Umgang mit Lebensmitteln.
Gruß Sunny

Hallo,

du verwechselst hier völlig verschiedene Bereiche…

a)Amtsärztliches Gesundheitszeugnis
Amtsärztliches Gesundheitszeugnis ist die gutachtliche Stellungnahme des Gesundheitsamtes über den Gesundheitszustand von Bediensteten oder von Bewerbern/Bewerberinnen für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst.

Diese ist eine Arbeitsmedizinische Untersuchung,ob die betreffende Person für den Dienst bei einem öffentlichen Arbeitgeber geeignet ist.
Stichworte hierzu:
-Schichtdienst
-psychische Belastungen (Arbeits-oder Sozialamt zum B.)
-körperliche Belastungen (Müllmänner zum B.)

Im Gegensatz dazu steht die

b)Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
(Früher als Gesundheitszeugnis bekannt…)
siehe hierzu das Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__43.html

Die Bescheinigung soll sicherstellen,das Personen die :
1.an Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer anderen infektiösen Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E erkrankt oder dessen verdächtig sind

2.an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können,

3.die Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische Escherichia coli oder Choleravibrionen ausscheiden,

nicht tätig werden oder beschäftigt werden

a)beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in Absatz 2 genannten Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen,

Absatz 2 Lebensmittel im Sinne des Absatzes 1 sind
1.Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
2.Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
3.Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
4.Eiprodukte
5.Säuglings- und Kleinkindernahrung
6.Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
7.Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
8.Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen.

Damit soll die Ausbreitung ansteckender Krankheiten verhindert werden.

Um Arbeitsmedizinische Aspekte geht es hier nicht…

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