Geteilt. Sorgerecht wie leicht ist das zu bekommen

Hallo,

mein Ex und ich haben uns vor kurzem getrennt und bisher hat er auch noch nie anstallten gemacht das er irgendwie das geteilte Sorgerecht haben will. Jetzt aber kommt er um die Ecke und sagt er wolle es. Ich allerdings möchte es ihm aus verschiedenen Gründen, nicht geben.
Er mag zwar soweit gut mit dem Kind umgehen,
allerdings hat er mich schon einmal angefast,
und verweigert jedliche kommunikation,
sei es um die Wohnung oder ums Geld.
Da ich so keine Reaktion von ihm erhalte,
habe ich angst das er mir mit jedem bissel quer kommt.
Denn immerhin musste ich erst zu den Anwälten bis er die Kündigung für die Wohnung unterschrieben hat in der wir noch, gezwungener Massen leben.
Ich will ihm nicht das umgangsrecht verweigern, nicht nur weil ich es nicht könnte… nein meine Kleine hängt ja auch an ihm. Doch trotzdem will ich vermeiden das er zum Bsp. zu seiner Mutter mit dem Kind geht, weil sie ein Aggresionsproblem stand und selbst mich schon angefallen hat und mit dem Messer auf ihren Mann los ist. Also hab ich da Angst um mein Kind. Es sind soviele Sachen daher…

Was müsste er tun um das geteilte Sorgerecht zu erhalten (ohne meine zustimmung) und wie leicht ist das für ihn,
da er sonst nie wert darauf gelegt hat?

Hallo Kasia,
das kann dir wohl niemand auf die Schnelle beantworten.
Wenn der Vater das Sorgerecht möchte, dann wird das alles sowieso untersucht.
Du kannst ja mal zum Jugendamt gehen und die Sache schildern.
Oder gleich einen Familienanwalt zu Rate ziehen, je nachdem, wie konkret die Sache ist.
Auch wenn der Vater das Sorgerecht bekommt, was o.k. ist, wenn er sein Kind liebt, wird der Umgang ja noch genau geregelt.
Doch wenn du der Schwiegermutter nicht über den Weg traust, dann musst du das natürlich vorbringen.
Grüße
charlotte

Hallo,
also erstmal muss er, wenn du es nicht freiwillig machst, das gemeinsame Sorgerecht bei Gericht einklagen. Heutzutage ist es meistens so, das die Richter für das gemeinsame Sorgerecht sind, wenn keine beweisbaren Dinge dagegen sprechen. Du kannst ihm leider, auch wenn er kein Sorgerecht inne hat, nicht verbieten mit dem Kind zu seiner Mutter zu fahren. Sobald das Kind in seiner Obhut ist, kann er quasi unternehmen und hinfahren wo er möchte. Was zwischen euch los ist, hat allerdings nichts mit eurem Kind zu tun. Sachen wie Unterschriften, Geld etc. zählen nicht bei´m Sorgerechtsstreit. Auch ist die Aussage, das er dich angefasst hat, solange es nicht offiziel, sprich mit Polizeianzeige, Foto´s vom Krankenhaus etc belegbar ist, völlig irrelevant. Sorry, aber so ist es leider. Solche Aussagen, wenn sie nicht belegbar sind, können auch schnell nach hinten los gehen. Der Gegnerische Anwalt könnte es so auslegen, das du das Kind entfremden willst etc. etc. etc. Alles was zwischen euch ist, Streit etc. steht völlig hinten an. Hier geht es ums Kindeswohl und dieses bedeutet in Deutschland auch, das das Kind Kontakt zum Vater haben muss. Sei es bei betreutem Umgang mit jemandem vom Jugendamt oder oder oder. Verweigerst du ihm das Kind, kannst auch du das Sorgerecht im ganz harten Fall verlieren, da du dann nicht zur Erziehung laut Rechtsprechung gegeignet scheinst. Tut mir leid, das ich dir nichts positveres sagen kann.
LG Burgfee

Ich bin ja nicht die erste bei der das vorkommt, auch wenn ich es so nicht belegen kann an mir doch es gibt genug Zeugen in mind. einem Anderem Fall. Und das seine Mutter eine Gefährdung für das Kind darstellen würde kann ich es verbieten sie dahin zu geben. bzw. sie dahin mitzunehmen.
Den Kontakt will ich ihm auch nicht untersagen, wie schon gesagt… dafür hängt sie zu sehr an ihm, ausserdem ist es sein gutes recht. Von daher…
Es geht mir nur um das Sorgerecht.
Und da gibt es auch ne vorgeschichte mit seiner vormeinerzeitigen Freundin.

Das Jugendamt habe ich schon gefragt, die sagen auch es geht nur mit einklagen und dann ist das auch immer so ne Sachen. Daher frage ich nach erfahrungswerten.

Dann bleibt dir wohl nur abzuwarten, ob dein Mann es einklagt. Und dann geht das über die Anwälte und das Gericht. Grundsätzlich befürworte ich es, dass auch der Vater Rechte hat.
Alles Gute

Das Jugendamt habe ich schon gefragt, die sagen auch es geht
nur mit einklagen und dann ist das auch immer so ne Sachen.
Daher frage ich nach erfahrungswerten.

Klar, Rechte soll er haben… doch er soll auch seinen Pflichten nachkommen. Ich will es nur nicht wie ne Bekannte haben, die ihr Kind nicht mal in einen Kindergarten stecken will weil er es nicht erlaubt.

Es ist schon schwer, das zu beurteilen, auch die Richter tun sich damit schwer. Ohne deinen Mann zu kennen, kann man da wirklich nichts dazu sagen.
veilleicht ist er ja ein ganz netter mit seinem Kind.
Auch Mütter sind nicht immer gut für ihre Kinder.
Wie gesagt, man muss erst beide Seiten kennen …
Und bei solchen Streitereien versucht ja leider jeder was Negatives über den Anderen vorzubringen.
Am besten wäre es natürlich, du würdest dich mit deinem Mann einigen was Sorgerecht und Umgang u.s.w angeht, dann ginge es vor Gericht schnell und für das Kind wäre es auch das Beste. Übrigens für einen Jungen ist ein Vater sehr wichtig.
Grüße

Klar, Rechte soll er haben… doch er soll auch seinen
Pflichten nachkommen. Ich will es nur nicht wie ne Bekannte
haben, die ihr Kind nicht mal in einen Kindergarten stecken
will weil er es nicht erlaubt.

Das versuche ich doch immer wenn ich irgendein Thema davon anspreche macht er zu oder haut gleich ganz ab.
Es ist ausserdem nur mein (ex)Freund.

ja dann brauchst du einen guten Anwalt und gute Argumente, die du auch beweisen kannst.
Geteiltes Sorgerecht und geregelten Umgang halte ich schon für gut, solange der Vater sich gut um das Kind kümmert.
Wahrscheinlich ist die Situation zwischen euch noch so emotional geladen, dass kein gutes Gespräch zustande kommt. Oft gibt sich das nach einiger Zeit.
Wie die Sache vor Gericht ausgeht kann dir niemand sagen. Hängt viel vom Richter ab und vom Vater und dessen Argumenten.LG

Das versuche ich doch immer wenn ich irgendein Thema davon
anspreche macht er zu oder haut gleich ganz ab.
Es ist ausserdem nur mein (ex)Freund.

Hallo,

Du solltest Dich von einem Anwalt fuer Familienrecht beraten lassen. Ohne dass Du angehoert wirst, wird er aber das gemeinsame Sorgerecht nicht bekommen. D.h. er kann das nicht irgendwie hinter Deinem Ruecken durchsetzen lassen.

Ciao

Kay

Hallo Kasia,
ich verstehe Dich sehr, dass Du das gemeinsme Sorgerecht nicht willst. Ich war vor ein paar Jahren in einer ähnlichen Situation. Nur leider gibt es seit 2010 auch ein Recht für ledige Väter.
Ich schicke Dir mal den Link:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/sorgerecht-fuer-led…

Ich kann mir aber nicht vorstellen das dass funktioniert, wenn sich die Eltern nicht mehr verstehen. Ich wäre an Deiner Stelle ganz entspannt.
Ich wünsche Dir viel Glück!

LG Anne

Hallo,

Wenn dein Ex auch der Kindsvater ist, hat er auch Anspruch auf das geteilte Sorgerecht. Es sei denn das du das Alleinige Sorgerecht hast. Dann besitzt er immer noch ein Umgangsrecht. Und mit diesem kann er mit dem Kind auch zur Oma(Mutter vom EX) gehen. Denn schließlich ist dies auch ein Teil der Familie. Bei solchen Fragen ist es auch nicht verkehrt, sich mal mit einen Familienanwalt oder sich beim Jugendamt Rat zu suchen.

viel Glück

Hey,
dankeschön… genau das ist es ja… wir verstehen uns nicht er ist ja nicht mal in der Lage mit mir ein klärendes Gespräch bezüglich des Unterhaltes oder sonst was…

ich verstehe Dich sehr, dass Du das gemeinsme Sorgerecht nicht
willst. Ich war vor ein paar Jahren in einer ähnlichen
Situation. Nur leider gibt es seit 2010 auch ein Recht für
ledige Väter.
Ich schicke Dir mal den Link:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/sorgerecht-fuer-led…

Ich kann mir aber nicht vorstellen das dass funktioniert, wenn
sich die Eltern nicht mehr verstehen. Ich wäre an Deiner
Stelle ganz entspannt.
Ich wünsche Dir viel Glück!

LG Anne

Hallo!

Genau kann ich es nicht sagen, habe aber gehört, dass die Väter hauptsächlich einen guten Kontakt zu den Kindern nachweisen und all ihren Verpflichtungen nachkommen müssen. Das Recht der Väter ist sehr gestärkt worden. Er muss es einklagen, freiwillig würde ich das nie tun. Und ich würde unbedingt zu einer Frauenberatungsstelle gehen.

LG Simone

Es ist völlig irrelevant was vorher war. Es geht um diesen Zeitpunkt. Nicht um das was bei seiner Ex passiert ist. Solange du nichts offiziel beweisen kannst, kannst du auch nichts dagegen machen. Nur aufgrund Aussagen, wird kein Richter gegen ihn entscheiden. Was seine Mutter angeht, leider ist es so, das er hingegen kann wo er möchte, solange es kein Gerichtsentscheid dazu gibt.