Hallo zusammen!
Angenommen jemand arbeitet in der Pflege in einer 14tg. Wechselschicht, also zB von Montag bis Freitag von 6:30-13:30, dann Samstags spät 13-20:30, Sonntags wieder früh und die folgende Woche Mo-Fr spät - das dann folgende Wochenende ist frei.
Angenommen der AG würde nun auf geteilte Dienste umstellen wollen, will heissen: Jeden Tag von 6:30-9h und von 15:30-20h und dazu jedes zweite Wochenende Samstag und Sonntags normale Dienste, also zb von 8-16h. Es bliebe also bei einem freien Wochenende alle 2 Wochen.
Und nehmen wir mal an, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in einem Monat würde bei 39h bleiben (also evtl mal hier und da ne Std weniger, damit dads Stundenkonto am Monatsende stimmt)… wäre eine solche Regelung erlaubt?
Oder verkürzt gesagt: Sind geteilte Dienste als Dauereinrichtung in einer 6 Tage Woche legitim und legal?
Vielen Dank schonmal!