Geteilte Internetanbindung - Haftung?

Hallo,

wenn eine Internetverbindung, z.B. von Studenten, geteilt genutzt wird und einer von Ihnen illegale Handlungen im Internet ausführt, fällt dann die Haftung auf den Betreiber des Internetanschlusses?
Und wenn Ja, was kann dagegen getan werden? Muss der Internetverkehr jedes Nutzers aufgezeichnet werden?

LG, Pascal

Großer Lauschangriff?

wenn eine Internetverbindung, z.B. von Studenten, geteilt genutzt wird und einer von Ihnen illegale Handlungen im Internet ausführt, fällt dann die Haftung auf den Betreiber des Internetanschlusses?

Im Normalfall sieht der Vertrag mit dem Internetanbieter eindeutig vor, dass sämtliche Nutzungsrechte und Verpflichtungen (somit auch die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen) beim Vertragsunterzeichner liegen.

Dementsprechend wäre auch jener haftbar für „illegale Handlungen“.

Eine andere Frage ist jedoch, wenn eine eindeutige Beweisbarkeit der Fremdnutzung vorliegt, das kann dann interessant werden: Je nach Vertrag kann der Vertragsunterzeichner dann vom Diensteanbieter auch noch einen wegen nicht vertragsgerechter Mehrfachnutzung auf den Deckel bekommen!

Und wenn Ja, was kann dagegen getan werden? Muss der Internetverkehr jedes Nutzers aufgezeichnet werden?

Das wird in Bezug auf Datenschutz in Deutschland schon gleich richtig interessant. Ohne ganz spezielle Umstände wäre dies ein verfassungswidriger Eingriff in die Privatsphäre!

Eigentlich hat der Vertragsunterzeichner nur eine einzige sichere Möglichkeit: keine Mitbenutzung erlauben.

Gruß,
Michael

Hallo,

Und wenn Ja, was kann dagegen getan werden? Muss der Internetverkehr jedes Nutzers aufgezeichnet werden?

Das wird in Bezug auf Datenschutz in Deutschland schon gleich
richtig interessant. Ohne ganz spezielle Umstände wäre dies
ein verfassungswidriger Eingriff in die Privatsphäre!

hier könnte der Anschlussinhaber durchaus rechtlich als Diensteanbieter einzustufen sein und somit die Verpflichtung zur Voratsdatenspeicherung haben. Was Du als „verfassungswidrigen Eingriff in die Privatsphäre“ bezeichnest ist im Zuge der Voratsdatenspeicherung gang und gäbe und sogar gesetzlich vorgeschrieben. Stasi 2.0 in Reinkultur.

Gruß

S.J.