Geteilter Dienst im Pflegeheim

Hallo und guten Tag,

folgender Zusatz befindet sich im Arbeitsvertrag einer Mitarbeiterin im Pflegeheim:

"Der Arbeitnehmer ist  verpflichtet, geteilte Dienste zu leisten."  Sonst nichts!

Was genau ist darunter zu verstehen?

Geteilte Dienste nur im Notfall? (z.B. bei vielen Krankenscheinen, Umbauten usw.)
oder
geteilte Dienste während des gesammt zu arbeitenden Tage?  (z.B. 14 Tage im Monat)

Und wie verhält es sich mit den 4 Fahrten täglich? Das Finanzamt gewährt nur eine Pauschale für die Hin- und Rückfahrt, also 2 Fahrten täglich.
Muß der Arbeitnehmer die doch beträchtlichen Fahrtkosten tragen?

Fragen über Fragen :smile:

Über viele Antworten würde ich mich sehr freuen.

Brigitte

Hallo und guten Tag,

Hallo,

folgender Zusatz befindet sich im Arbeitsvertrag einer
Mitarbeiterin im Pflegeheim:

"Der Arbeitnehmer ist  verpflichtet, geteilte Dienste zu
leisten." 
Sonst nichts!

Das ist im Sozialbereich (und einigen anderen Branchen) leider durchaus üblich

Was genau ist darunter zu verstehen?

Geteilte Dienste nur im Notfall? (z.B. bei vielen
Krankenscheinen, Umbauten usw.)

Nein

oder
geteilte Dienste während des gesammt zu arbeitenden Tage?
(z.B. 14 Tage im Monat)

Grundsätzlich Ja

Und wie verhält es sich mit den 4 Fahrten täglich? Das
Finanzamt gewährt nur eine Pauschale für die Hin- und
Rückfahrt, also 2 Fahrten täglich.

Das ist korrekt

Muß der Arbeitnehmer die doch beträchtlichen Fahrtkosten
tragen?

Ja

Fragen über Fragen :smile:

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß sich ein AN derartige Umstände überlegt, bevor er/sie einen Arbeitsvertrag unterschreibt

Über viele Antworten würde ich mich sehr freuen.

Da die Rechtslage eindeutig ist, gibt es da nicht viel zu diskutieren.
Abhilfe kann hier nur ein gut geschulter und phantasievoller BR/PR schaffen, der im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte bei der Dienstplanung darauf achtet, geteilte Dienste zu vermeiden.
Oft sind geteilte Dienste nur der Unfähigkeit/Phantasielosigkeit der Dienstplanenden geschuldet.

Brigitte

Wolfgang

Hallo Wolfgang,

erstmal danke für deine schnelle Antwort.

Eine Frage stellt sich mir noch, bezgl. dieser Passage:

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß sich ein AN derartige Umstände überlegt, bevor er/sie einen Arbeitsvertrag unterschreibt

Geht der Gesetzgeber auch davon aus, dass der geteilte Dienst regelmäßig immer nur von der gleichen PK geleistet werden muß, obwohl bei ca. 19 anderen AN diese Klausel auch im Vertrag steht ???

Sorry, falls das ironisch klingt, aber die Antwort würde mich brennend interessieren.

Brigitte

Hallo Brigitte,

gibt es bei euch einen Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung?

Viele Grüße
Karin

Nein Karin,

weder das eine, noch das andere… leider :frowning:

Liebe Grüße
Brigitte

Hallo Wolfgang,

Hallo,

erstmal danke für deine schnelle Antwort.

Eine Frage stellt sich mir noch, bezgl. dieser Passage:

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß sich ein AN derartige
Umstände überlegt, bevor er/sie einen Arbeitsvertrag
unterschreibt

Geht der Gesetzgeber auch davon aus, dass der geteilte Dienst
regelmäßig immer nur von der gleichen PK geleistet werden muß,
obwohl bei ca. 19 anderen AN diese Klausel auch im Vertrag
steht ???

Das ist grundsätzlich Sache des AG im Rahmen seines Direktionsrechts gem. § 106 GewO. Zwar hat im Rahmen der „Billigkeit“ eine gewisse gleichbehandlung stattzufinden, aber vielleicht gibt es entweder besondere Qualifikationen einzelner AN oder aber besondere Umstände bei den nicht herangezogenen AN, die eine zulässige Ungleichbehandlung rechtfertigen

Sorry, falls das ironisch klingt, aber die Antwort würde mich
brennend interessieren.

Bitte sehr

Brigitte

Wolfgang

P.S.: Ohne engagierte und fähige Personalvertretung (BR/PR/MAV) kriegt man/frau solche Dinge idR nicht in den Griff.