Hallo und guten Tag,
folgender Zusatz befindet sich im Arbeitsvertrag einer Mitarbeiterin im Pflegeheim:
"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, geteilte Dienste zu leisten." Sonst nichts!
Was genau ist darunter zu verstehen?
Geteilte Dienste nur im Notfall? (z.B. bei vielen Krankenscheinen, Umbauten usw.)
oder
geteilte Dienste während des gesammt zu arbeitenden Tage? (z.B. 14 Tage im Monat)
Und wie verhält es sich mit den 4 Fahrten täglich? Das Finanzamt gewährt nur eine Pauschale für die Hin- und Rückfahrt, also 2 Fahrten täglich.
Muß der Arbeitnehmer die doch beträchtlichen Fahrtkosten tragen?
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Über viele Antworten würde ich mich sehr freuen.
Brigitte