Geteilter Keller

Hallo, mein Vermieter hat -ohne uns zu informieren- meinen Keller mit einer Trennwand aus Holz der Länge nach halbiert. Darf er das???

Das darf er natürlich nicht. Ich gehe hiermit davon aus, das der Kellerraum fester Bestandteil des Mietvertrages ist.

roland

So klar ist die Sachlage noch nicht. Vom Grundsatz her darf er die Nutzung der Nebenräume nicht in dieser Art einschränken. Es ist jetzt zu prüfen ob im Mietvertrag eine Regelung zur Kellernutzung (Nebenräume) und dessen Größe vereinbart wurde.
Gibt es dazu keine konkreten Angaben ist zu prüfen ob es sich um eine Sicherungsmaßnahme handelt (Sperrschieber Gas, Wasser) dürfen sich nicht in verschlossenen Mieterkellern befinden und müssen frei zugänglich sein. Ist das auch nicht der Fall und wurde dazu keine Vereinbarung in irgend einer Form getroffen, ein nettes aber bestimmtes Schreiben an den Vermieter oder Verwalter senden und ihn Auffordern (mit Fristsetzung ca. 10 Tage o. Monatsende) die Beeinträchtigung zu beseitigen. Bei Ignoranz des Wunsches ihn höflich daraufhinweisend das dann bis zur Beseitigung des Mangels eine Mietminderung von ca. 10 % von der Kaltmiete gibt (Kaltmiete ohne Betriebskosten)

Gruss Jens