Hallo aus Hamburg!
Seit ca. 20 Jahren begleite ich auch binationale Partnerschaften, vor allem in Fragen von Trennung, Scheidung und Sorgerecht.
Da ich selbst über 10 Jahre in Afrika gelebt habe, bin ich nicht so anfällig für den Zauber, der von afrikanischen Männern auszugehen scheint. Vor allem deutsche Frauen unterschätzen die Risiken und gehen davon aus, dass man im Falle von Trennung auch deutsche Maßstäbe anlegen kann. Das ist leider meistens nicht so!
Der Unterschied der Kulturen zeigt sich oft nur in Krisenzeiten und ist dann mit herben Enttäuschungen und bitteren Erfahrungen verbunden.
Es könnte mir ja egal sein, wenn sich die Damen von ihren knusprigen Lovern verzaubern lassen und damit auch demonstrieren, wie weltoffen und multi-kulti sie eingestellt sind.
Es ist mir aber nicht egal, weil in den meisten Fällen die Kinder aus solchen Beziehungen die Leidtragenden sind.
Die Statistiken zeigen, dass die Ehen nicht dauerhaft sind und die Kindesväter sich sehr, sehr selten um ihre Sprösslinge kümmern. Noch seltener ist es, dass die tollen Väter ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen.
Dies nur zur Einführung zum Thema.
Die Gesetzesvorlage zur Reform des Kindschaftsrechts habe ich selbst seinerzeit verfasst und in den Bundestag eingebracht. Das neue Gesetz sollte dazu führen, dass auch „uneheliche“ Kinder das Recht auf beide Elterteile automatisch behalten. Der Gesetzestext liest sich gut, nur sieht es in der Realität anders aus.
Das gemeinsame Sorgerecht wird nur vom Familiengericht bestätigt, wenn die Kindesmutter zustimmt. Ist dies nicht der Fall (meistens!!), läuft es auf eine Klage heraus, wobei der Kindesvater sehr genau nachweisen muss, dass er sich ernsthaft um die gemeinsame Sorge bemüht hat. Die Gerichte prüfen das genau, weil gerade Asylanten und Ausländer sich unter dem Vorwand des Aufenthaltsrechts die gemeinsame Sorge sichern wollen.
Mein Interesse gilt ausschließlich dem Kindeswohl, d.h. mich interessieren die Eltern fast überhaupt nicht. Ich bin Anwalt des Kindes und vertrete die Ansicht, dass dem Kind ein Vater wenig nützt, welcher das Kind für das eigene Bleiberecht „missbraucht“, sich aber sonst nicht darum kümmert.
Sei bitte nicht zu blauäugig und betrachte objektiv die Tatsachen.
In meiner Praxis habe ich noch keinen Nigerianer getroffen, der sich uneingeschränkt für seine deutsche Frau und die Kinder eingesetzt hätte. Es ging immer nur um Spaß, Geld und deutsche Papiere, sonst nichts!
Geben wir ihm die Chance, soll er eine Klage einreichen und sein Glück versuchen. Viel Aussicht auf Erfolg hat er nicht.
Früher haben sich immer dumme Frauen gefunden, die dem Asylsuchenden durch eine „Zweckheirat“ zum Bleiberecht verhelfen konnten. Die Zeiten sind vorbei.
Wenn Dir meine Stellungnahme zu hart erscheinen sollte, tut es mir leid. Ich darf nur nach Fakten und Erfahrungen beraten und möchte Schaden möglichst verhindern.
Alles Gute.
Falls Du weitere Fragen haben solltest, kannst Du mir auch direkt schreiben:
mailto: [email protected]
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