Geteiltes Sorgerecht trotz kurzer Beziehung

Guten morgen zusammen! Bei mir gibt es folgende Situation, ich war ca 4 Monate mit einer Frau zusammen, danach hat sie herausgefunden das wir nicht zusammen passen! So weit, so gut! Eine Woche später bin ich dann darüber informiert worden das sie im dritten Monat schwanger ist! Unser Verhältnis ist nicht besonders gut, sie hat einen neuen Partner und ich eine neue Partnerin! Dennoch möchte ich an geteilte Sorgerecht. Soweit ich weiß müsste das ein einfaches Ding für mich werden, da sicher 2013 die Rechtsprechung geändert hat! Sie möchte nicht das ich es bekomme und sie wird es mir auch nicht einfach so geben! Sie ist der Auffassung, dass kein Richter uns zumuten würde zusammen ein Kind großziehen zu müssen, da wir ein schlechtes Verhältnis haben und noch vor der Geburt getrennt waren! Hat jemand eine Ahnung, wie in solchen Fällen vorgegangen beziehungsweise entschieden wird? Ich danke euch!

Warum willst du das geteilte Sorgerecht? Und wie stellst du dir das praktisch vor?

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Wenn du der Vater bist, hat du das Recht (!) auf das gemeinsames Sorgerecht. Das ist deutsches Gesetz. Die Wünsche der Mutter sind hier irrelevant, solange du keine Kindeswohlgefährdung darstellst.

Sie kann natürlich bei der Geburt den neuen Partner als Vater angeben. Dann musst du diese Vaterschaft erst einmal anfechten. Wenn das Gericht dann deine Vatershaft festgestellt hast, kannst du auch die gemeinsame Sorge beantragen und wirst sie bekommen.

Unabhängig davon bist du natürlich ab Geburt bzw. ab Vaterschaftsanerkennung unterhaltspflichtig.

Ebenso hast du (unabhängig von Sorgerecht und Unterhaltszahlungen) ein Umgangsrecht, und auch dein Kind hat ein Recht auf Umgang mit dir.

Hallo,

Du meinst vermutlich das gemeinsame Sorgerecht. Dieses wird normalerweise zusammen mit der Anerkennung der Vaterschaft beim entsprechenden Amt (in der Regel Jugendamt, kann bei der Stadt bzw. Gemeinde erfragt werden) beurkundet. Die entsprechenden Erklärungen sind von Vater und Mutter gemeinsam abzugeben. Sofern die Mutter beides nicht will, muß der Vater vor Gericht ziehen.

Der Gesetzgeber hat hierzu neue und klarere Worte gefunden (vgl. § 1626a Abs. 2). Die gemeinsame elterliche Sorge ist nur zu versagen, wenn das Kindswohl gefährdet wäre. Ein schlechtes Verhältnis der Eltern allein hat in der Hinsicht erst einmal nichts zu bedeuten.

So oder so muß man die Sache erst einmal vor Gericht durchziehen, so daß man sich gut überlegen sollte, ob man sich nicht doch vernünftig einigt.

Gruß
C.

Wenn sie nicht möchte, dass Du der Vater bist, UND Du dass erstmal so hinnimst, so wärest Du sehr bald auch rechtlich aus allem raus, was vielleicht für Euch ALLE, vor allem für das Kind, das Beste wäre. Ob das Kind dann irgendwann wissen will, wer der biologische Vater ist, wäre dann zweitrangig.

Normalerweise wird die Dame aber den Unterhalt für das Kind von ihm (dem TE) haben wollen, allein schon deshalb wird er der (unangefochtene) Vater bleiben! - Erst recht bei einem (wie beschrieben) besonders gutem Verhältnis

Dann wäre der „neue“ ziemlich doof! - Sorry, aber wer beginnt eine Beziehung mit einer Frau, um dann sofort die Kosten für deren Kinder (für sehr, sehr lange Zeit) garantiert zu übernehmen?

Gruß Oberberger (verwundert von so viel Naivität…)

Es soll Paare geben, die sind zusammen, weil sie sich lieben und füreinander einstehen wollen. Manche heiraten sogar. Sich da für 2-300€/Monat ne Laus in den Pelz setzen …?

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