Hi,
könnte mir von euch denn jemand sagen, wie ich ein geteiltes Sorgerecht für meinen Sohn bekomme. Dazu kurz:
Meine Ex und ich haben uns getrennt, als sie mit meinem Sohn schwanger war (2005). Seit dieser Trennung verstehen meine Ex und ich viel besser. und es läuft alles super mit dem kleinen.
ich habe ihn öfter bei mir zu Hause. Nun habe ich ihn bis seit ersten diesen Monat bis Anfang nächsten Monat bei mir. Mit meiner Ex habe ich nun gesprochen und sie gefragt wegen des geteilten Sorgerechtes.
Sie ist damit einverstanden. Nun müsste ich nur noch wissen wo es beantragt wird und wer dieses erledigen muss.
Vielen Dank
Grüsse
Hallo,
es gibt kein geteiltes Sorgerecht. Was es gibt ist ein GEMEINSAMES Sorgerecht.
Bedeutet im Klartext, dass (auch getrennte) Eltern, gemeinsam für ein Kind sorgen. Sie bestimmen gemeinsam über wichtige Angelegenheiten des Kindes, wie z. B. wo es lebt; welche Schule es besucht; über wichtige planbare gesundheitliche Massnahmen usw. usw. usw.
Es ist wirklich schön, dass Ihr trotz Trennung gemeinsam für Euer gemeinsames Kind Eltern seid. Ist leider nicht immer so.
Wenn die Mutter des Kindes (die bisher das alleinige Sorgerecht hatte) mit dem gemeinsamen Sorgerecht einverstanden ist, könnt Ihr gemeinsam entweder zum Jugendamt oder zu einem Notar oder eine andere „Urkundsstelle“ gehen und dort beurkunden lassen, dass Ihr die Sorge für das Kind gemeinsam ausüben wollt.
Notar kostet einen relativ kleinen Betrag und würde ich persönlich dem Jugendamt vorziehen. Es ist schon vorgekommen dass JA-Mitarbeiter der Mutter die gemeinsame Sorge wieder ausredeten und/oder dass eigenartiger Weise kein Formular vorrätig gewesen ist. Unter Umständen wollen JA-Mitarbeiter auch noch die (Wohn-)Verhältnisse beider Eltern prüfen.
Ihr müsst nirgendwo einen Antrag stellen, wenn Ihr Euch einig seid. Es muss nur schriftlich beurkundet werden.
Gruß
Ingrid