Getönte Rückleuchten haben keine Kennzeichnung?

Habe von nem Bekannten günstig Getönte Rückleuchten für mein KFZ bekommen,sehen haargenau aus wie die orginalen.Und er ist mit denen,obwohl se arg dunkel sind,auch schon durch den Tüv gekommen.
Kenne es eigentlich nur so,dass Beleuchtungen fürs KFZ immer so nen E2/E3 Stempel/Kennzeichnung haben.Und somit geprüft u. zulässig sind.
Allerdings hab ich mal bei anderen Autos drauf geschaut,und diverse Rückleuchten haben dieses auch nicht.

Sind die nun Ilegal wenn se keinen Stempel o. Teilegutachten/Abe haben?

Dann wären das ja auch diverse orginale,ohne Stempel/Kennzeichnung.

Wie siehts hier nun aus.

MFG A.Mertens

Es existieren auf dem Markt Leuchteneinheiten ohne EG-Typgenehmigung. Meistens werden sie im Internet angeboten. Diese Leuchten sind nicht zugelassen. Wenn du der Polizei damit in die Hände fällst, hast Du ein Problem. Schlimmstenfalls legen sie dir das Auto still. Aber auch beim TÜV, wenn der Prüfer etwas genauer hinschaut, fällst du damit durch. Laß die Originalen drin, dann sparst du dir den Ärger.

Gruß Hartmut

Hab mir schon sowas gedacht,aber warum haben denn dann diverse ab werk verbaute Leuchten kein solches Zeichen?Oder sind die iw an der Innenseite verbaut?Ich mein die Leuchten die ich hab,sehen ja haargenau wie die org. aus.Könnten sogar welche sein,nur halt getönt.Gibs da iw Bestimmungen wie sehr man die Tönen darf und noch damit fahren.
K.a. irgend so ne Regel das sie z.b. auf 50m noch gut zu sehen sind?
Bzgl. ner Einzelabnahme vielleicht.

MFG A.Mertens

Mit Farbspray nachtönen (wird manchmal gemacht) ist nicht erlaubt, da die Leuchtstärke und die Reflexionfähigkeit nachteilig beeinflußt wird. Wenn es einer merkt (TÜV oder Polizei), und man sieht das, gibt es Ärger. Die Originalen Leuchteneinheiten haben immer irgendwo eine Kennzeichnung. Nicht nur eine gen.-Nr., sondern auch eine Buchstabenkombination, aus der hervorgeht was alles enthalten ist (Abblendlicht, Fernlicht, integrierte Nebelleuchten usw).

Hartmut