Getönte Scheiben ABG oder ABE!?!?

Hallo ihr Checker,
ich hab da mal ne Frage bezüglich getönter Scheiben. Ich bin Fahranfänger und will die Heckscheiben und die hinteren Seitenscheiben mit so einer Tönungsfolie tönen (Gibts ja alles bei ebay oder ATU). Da ist eigentlich immer so eine ABG Bescheinigung dabei, damit das alles seine Richtigkeit hat. Es heißt, dass die ABG Bescheinigung TÜV frei sei. Ich dachte immer man braucht ABE um so was dranmachen zu dürfen. Ich hab auch gehört, dass man nun ab 1.1.04 die Scheiben nicht mehr komplett tönen darf, d.h. man muss immer durchschauen können. Stimmt das?

Wäre dankbar für Hilfe (als Fahranfänger darf man sich nichts zu Schulden kommen lassen!)

Gruß Adrian

nur ein Rat
Hallo Adrian,

ich will dir jetzt nicht zu nahe treten, aber ich persönlich halte (von wenigen Ausnahmen abgesehen) absolut nichts von den sichtbehindernden getönten Autoscheibenfolien.

Und noch was. Das Anbringen dieser Folien will echt geübt sein! Einfach draufkleben ist nicht. Wenns ordentlich werden soll und dann noch eine Weile halten, so sollte dies ein Fachbetrieb machen. Als Laie bekommst du weder die Folie bündig an die Scheibe, noch kannst du Blasen etc. verhindern. Und die über Qualität der Folien bei diversen preiswerten Anbietern sag ich mal hier gar nichts.

Gruß
André