Getränke im Kino

Angenommen, jemand besucht ein Kino, bezahlt den Eintrittspreis und will die Vorführung besuchen. Am Eingang des Kinos wird die betreffende Person vom Kino-Personal gebeten ihre Tasche zu öffnen. Darin befindet sich eine Wasserflasche, die nicht in dem Kino gekauft wurde. Die Flasche muss abgegeben werden.

Ist es zum einen rechtens, dass die Tasche vor dem Betreten des Kinosaals geöffnet werden muss und zweitens, kann man Kinobesuchern das Mitbringen einer Flasche Wasser verbieten, um den Absatz des Getränkeverkaufs im Kino anzukurbeln?

Danke im Voraus für eure Antworten!

Hallo!

Ist es zum einen rechtens, dass die Tasche vor dem Betreten
des Kinosaals geöffnet werden muss

Sie muss nicht geöffnet werden. Keine Privatperson kann Dich dazu zwingen. Das Problem ist nur, Du kommst dann nicht ins Kino rein. Was meinst Du, was das für ein Geschrei gäbe, wenn mal jemand im Kinosaal erschossen werden würde?

und zweitens, kann man
Kinobesuchern das Mitbringen einer Flasche Wasser verbieten,
um den Absatz des Getränkeverkaufs im Kino anzukurbeln?

Kartenpreise fürs Kino unterliegen einer Mischkalkulation. Ohne die Gastronomie-Umsätze wären sie nicht zu bezahlen. Die ganze Branche ist gezwungen, so zu arbeiten. So eine Filmrolle incl. Aufführungsrechte kriegt man nicht umsonst, und ohne Personal würde so ein Laden auch nicht laufen. Ein Kino zu betreiben ist ein teurer Spaß, da ist es nur legitim, wenn der Betreiber nicht nur die Kosten wieder reinholen, sondern auch was dabei verdienen will. Außerdem: Sämtliche Lebensmittel machen Dreck. Viele Leute glauben, mit den zugegeben recht hohen Verzehrpreisen auch das Recht erworben zu haben, sich wie die allerletzten Schweine zu benehmen, das Popcorn im ganzen Saal zu verteilen, halbvolle Colabecher auf der Sitzlehne balancierend zurückzulassen, Kaugummi wo auch immer hinzuspucken usw. Die Leute mit den hereingeschmuggelten Sachen nehmen erfahrungsgemäß ihren Müll grundsätzlich nicght wieder mit nach Hause. Ich habe erlebt, dass 800 Leute erst kurz vor der Werbung in den saal konnten, weil dasPersonal selbst mit den notdürftigsten REinigungsarbeiten nicht hinterherkam.

Das nur mal zur Anschauung. Die Antwort auf die allgemeine Rechtsfrage findest Du in § 903 BGB:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__903.html

hallo worlwidefab,

ich hab im internet auch noch recherchiert und bin auf folgende seite gestossen:

http://www.jurawelt.com/aufsaetze/zivr/8263

hat dieser fall nicht eine gewisse ähnlichkeit?

Hat er, aber nur eine gewisse. Der Unterschied: Ein Fitness-Studio-Besucher ist dringend darauf angewiesen, seinen Flüssigkeitshaushalt im Gleichgewicht aufrecht zu erhalten. Das Benutzen der Geräte ohne Flüssigkeitsverlust ist nicht möglich. Das gilt nicht im gleichen Maße für das Kino.

Die Diskussion ist noch gar nicht so alt:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

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Hi,

nein, du kannst nicht gezwungen werden, deine Tasche zu öffnen und zu zeigen.

Allerdings kann der Betreiber dir dann den Zutritt verwehren, muß dir aber natürlich die bereits gekaufte Kinokarte zurückerstatten.

CU
Christian