Ich habe 2 Fragen zu dem Aufstellen von Getränke & Snackautomaten.
Wenn man einen Snackautomat gekauft hat, kann man ihn sofern mit Verwaltung eines öffentlichen Gebäudes oder der Stadt diesen einfach aufstellen und dann dort „verkaufen“?
Benötige ich hierzu ausser einer GbR oder anderen Gesellschaft etwas rechtliches?
Meine zweite Frage würde sich auf Dinge beziehen die ich verkaufen würde,…
Ich darf doch alles was ich in einem Supermarkt kaufe in diese Automaten füllen und wieder verkaufen oder gibt es dazu mit den jeweiligen Marken Richtlinien oder ähnliches?
Gruß sx-high