Getränke & Snackautomaten 2 Fragen

Ich habe 2 Fragen zu dem Aufstellen von Getränke & Snackautomaten.

Wenn man einen Snackautomat gekauft hat, kann man ihn sofern mit Verwaltung eines öffentlichen Gebäudes oder der Stadt diesen einfach aufstellen und dann dort „verkaufen“?
Benötige ich hierzu ausser einer GbR oder anderen Gesellschaft etwas rechtliches?

Meine zweite Frage würde sich auf Dinge beziehen die ich verkaufen würde,…
Ich darf doch alles was ich in einem Supermarkt kaufe in diese Automaten füllen und wieder verkaufen oder gibt es dazu mit den jeweiligen Marken Richtlinien oder ähnliches?

Gruß sx-high

Hallo,
grundsätzlich brauchst du die Genehmigung von der Verwaltung, um dort aufstellen und verkaufen zu dürfen.

Eine einfache Gewerbanmeldung reicht.

Und ja, du darfst das, was du im Supermarkt kaufst, dort auch weiterverkaufen. Natürlich kein Eis im Getränkeautomat oder so. Aber das dürfte klar sein.

gruß maboe