Getränke und Kuchen im Reiterstübchen, Meldepflichtig oder nicht

Moin
Jemand betreibt z.B. Reitunterricht oder therapeutisches Reiten gewerblich.
darf der im ‚Warteraum für Muttis / Reiterstübchen‘ Getränke anbieten?
Tische Stühle und ein kleiner Tresen sind vorhanden, eine unisex Toilette auch.

Kaffee gegen (freiwillige) Spende in die Kaffeekasse,
Kaltgetränke zum selbstkostenpreis (zunächst mal) auf Vertrauensbasis,
Kuchen und Kekse wenn einer was mitbringt / was übrig ist.

Was ist erlaubt, bis jemand an ‚Gastronomie‘ denkt.
in Niedersachsen

Danke

Prinzipiell: Gar nix.

Das ist mMn der einzige Ansatz, um hier keine Überraschungen zu erleben.

Aber da können dir sicher rechtlich Geschulte besser weiterhelfen.

Grüße,
Tomh

Danke,
na dann hoffe ich mal auf jemand der rechtlich geschult, etwas genaueres sagen kann.