Getränkeautomat gibt kein Geld zurück

Liebe Experten,

wenn der Geldrückgabe-Knopf eines aufgestellten Getränkeautomaten nicht funktioniert, muss man dann (umständlich) an den Eigentümer des Automaten (z.B. Coca Cola) herantreten oder kann man sich auch an das Unternehmen bzw. die öffentliche Einrichtung wenden, die den Automaten zur Benutzung durch Besucher bzw. Mitarbeiter aufgestellt hat?
In meinem Fall erwies sich der in einer öffentlichen Bibliothek aufgestellte Getränkeautomat als „Groschengrab“. Er nahm nur Münzen bis 20 Cent an, die man natürlich nie in ausreichender Zahl (Getränkepreis: 1,20 Euro) mit sich führt. Eingeworfene Münzen wurden trotz Betätigung des Rückgabeknopfes nicht wieder ausgegeben. Auf dem Automaten findet sich kein Hinweis auf die beschränkte Münzannahme, es werden Münzen bis 2 Euro zugelassen. Zwar erscheint der Hinweis „Kein Wechselgeld“, aber das kann ja wohl nur für den Fall der Überzahlung gelten…
Danke für sachdienliche Hinweise und VG

Brainstar

Hallo!
Üblicherweise steht auf Getränkeautomaten die Adresse und Telefonnummer des Aufstellers drauf, der ist zuständig bei Defekten. Eventuell kann man sich auch an die Haustechnik der Bibliothek wenden, die den Mechaniker der Firma kommen lassen können.

Danke für die schnelle Antwort. Ich wollte jedoch in erster Linie wissen, ob ich von der Bibliothek erwarten darf, dass diese mir mein einbehaltenes Geld erstattet und es sich dann vom Aufsteller zurückholt.
Ansonsten müsste ich ja warten, bis der Aufsteller eine Erstattung vornimmt, was m.E. unangemessen lange dauert. Ich habe schließlich ein Angebot im Machtbereich der Bibliothek genutzt (muss diese sich die Funktionsstörung zurechnen lassen?) und möchte einem so geringen Betrag nicht aufwändig hinterherrennen.

Nein, darf man nicht erwarten. Man geht ja keinen Vertrag mit der Bibliothek ein, sondern mit dem Betreiber des Getränkeautomaten. Die Bibliothek stellt dem Betreiber nur einen Platz zur Verfügung, wo der seine Kiste hinstellt, ansonsten hat sie mit dem Getränkeverkauf nichts zu tun. Was anderes ist es, wenn es sich um ein bibliothekseigenes Lesecafé oder dergleichen handelt.

Hallo Armin Diedrich,

alles klar. Muss dann also die Ochsentour über den Betreiber gehen, wenn ich meinen „Einsatz“ nicht abschreiben will.
Besten Dank und ein schönes Wochenende!

Brainstar

Hallo! Der Geldbetrag, den Du eingeworfen hast, muss ja als Überschuss im Automaten sein; denn ein Getränk wurde nicht ausgeworfen. Anhand der Differenz muss für die Automatenfirma erkennbar sein, dass Du bezahlt hast. Hier Internetseite zum Thema „Getränkeautomaten“:
http://xn–getrnkeautomat-8hb.de/kaffeevollautomaten….
Also mit der Firma (bzw. mit dem Inhaber) so bald wie möglich Kontakt aufnehmen.

Gruß Markus