Liebe Experten,
wenn der Geldrückgabe-Knopf eines aufgestellten Getränkeautomaten nicht funktioniert, muss man dann (umständlich) an den Eigentümer des Automaten (z.B. Coca Cola) herantreten oder kann man sich auch an das Unternehmen bzw. die öffentliche Einrichtung wenden, die den Automaten zur Benutzung durch Besucher bzw. Mitarbeiter aufgestellt hat?
In meinem Fall erwies sich der in einer öffentlichen Bibliothek aufgestellte Getränkeautomat als „Groschengrab“. Er nahm nur Münzen bis 20 Cent an, die man natürlich nie in ausreichender Zahl (Getränkepreis: 1,20 Euro) mit sich führt. Eingeworfene Münzen wurden trotz Betätigung des Rückgabeknopfes nicht wieder ausgegeben. Auf dem Automaten findet sich kein Hinweis auf die beschränkte Münzannahme, es werden Münzen bis 2 Euro zugelassen. Zwar erscheint der Hinweis „Kein Wechselgeld“, aber das kann ja wohl nur für den Fall der Überzahlung gelten…
Danke für sachdienliche Hinweise und VG
Brainstar