Rücknahmeverpflichtung von nicht verbrauchten Getränkemarken auf öffentlichen Veranstaltungen.
Ich habe eine Frage bzgl. der Verfahrensweise mit Festen, auf denen es ein virtuelles Zahlungsmittel gibt wie z.B. eine Biermarke.
Also wenn ich auf eine öffentliche Veranstaltung gehe und hier nur mit Biermarken bezahlen kann, gehe ich zur Biermarkentheke und wechsel Geld gegen Biermarken. Nun meine Frage:
Wenn ich das Fest nun verlassen möchte/muss und noch Biermarken habe,
ist der Veranstalter verpflichtet die nicht verbrauchten Biermarken dann wieder zurücktauschen oder nicht? Gleiches gilt, wenn z.B. um 2.30 Uhr der Bierhahn hochgedreht wird.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Hallo!
Ich bin kein Jurist, aber ich versuchs mal möglichst einfach mit gesundem Menschenverstand zu erklären.
Ich kenne jetz ausm Stehgreif keine Veranstaltung, auf der die Chips wieder zurückgenommen werden. Steht auch meist auf selbstgemalten Schildern. Egal, ob fürs Karussell aufm Rummel oder das Saufkarussell. Der Ausschluss der Rücknahme durch den Betreiber ist dann Teil der Geschäftsbedingungen, wenn du so willst. Und der Betreiber ist immer auf der sicheren Seite. Er hat sein (hoffentlich echtes) Geld u die Bedienung kann nicht besch…en.
Also must du mit Weitblick umtauschen u ggf restliche Chips „privat“ weiterverkaufen. Wenn auch nicht 1:1, vllt 2:1 oder so, aber besser als sie wegzuschmeissen isses allemal. Oder es kommt halt zur „Druckbetankung“.
Ein Gewerbetreibender könnte auch „Eintritt“ für ein Geschäft verlangen, wenn er das will. Nur das wird keiner tun, da sonst keiner hin geht.
Gruss
Mutschy