getränkemarkt eröffnen

Hallo,

ich möchte mich gern selbstständig machen,unszwar will ich einen
Getränkespätverkauf gründen,indem ich mir einen Laden Miete(Miete
beläuft sich auf etwa 400 Euro/mtl.) und mir denn mir der
Gewerbekarte die Getränke sowie Zigaretten und Süsskram im Großmarkt
kaufe.Der Laden soll bis um 2 Uhr geöffnet sein auch Sonnabend und
Sonntag.Hier nun meine Fragen:
-Wie hoch ist ca. die Förderung vom Amt?
-Gibt es Probleme mit den Öffnungszeiten?(ich habe mal gehört das
wenn man länger als bis 24Uhr geöffnet hat,man dafür eine bestimmte
Lizens benötigt)
-Was haltet ihr von der Idee?
Der Standort des Ladens wäre Magdeburg-Reform,eine Große Siedlung,die
Hauptsächlich aus 10 Geschossigen Plattenbauten besteht.In der nähe
befindet sich eine Großraumdiskothek,außerdem liegt der Laden in
einer kleinen Einkaufspassage direkt an der Hauptbushaltestelle des
Viertels.

Danke für eure Antworten
mfg.

FAQ 1129
Hallo

Zum Glück: FAQ:1129

Gruß,
LeoLO

Zum Glück: FAQ:1129

glücklich formuliert, ich kann hier baer keine erlaubnispflichtige Beratung erkennen und lasse deswegen mal großzügig stehen.

Gruß

Nordlicht

MOD Job & Karriere

-Wie hoch ist ca. die Förderung vom Amt?

Wieso sollte irgendein Amt dieses Vorhaben fördern ?

-Gibt es Probleme mit den Öffnungszeiten?(ich habe mal gehört das
wenn man länger als bis 24Uhr geöffnet hat,man dafür eine bestimmte

Lizens benötigt)

Wenn Du es weißt, warum fragst Du dann ?

-Was haltet ihr von der Idee?

Nicht gerade neu, oder ?

Moin auch,

ich möchte mich gern selbstständig machen,unszwar will ich
einen
Getränkespätverkauf gründen,indem ich mir einen Laden
Miete

Eine sehr originelle Idee.

-Wie hoch ist ca. die Förderung vom Amt?

€ 2500/pro Monat, lebenslang. Bei der Eröffnung eines Geschäfts durch Menschen, die von der Geschäftsgründung nicht die leiseste Ahnung haben und auch nicht bereit sind, sich diesbezüglich selbständig schlau zu machen, erhöht sich die Förderung auf € 5000/pro Monat, lebenslang.

-Gibt es Probleme mit den Öffnungszeiten?(ich habe mal gehört
das
wenn man länger als bis 24Uhr geöffnet hat,man dafür eine
bestimmte
Lizens benötigt)

Nein, in Deutschland darf jeder seinen Laden aufmachen wann er will und so lange er will.

-Was haltet ihr von der Idee?

Fantastisch, eine echte Marktlücke.

kopfschüttelnde Grüße,

Ralph

Hallo Harald,

-Wie hoch ist ca. die Förderung vom Amt?

Förderung vom Amt bekommst du u.U. dann, wenn du dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machst: hier kannst du dich informieren:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zen…

Es gibt außerdem bestimmte Förderprogramme, die für dich evtl. in Frage kommen:

http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/fina…

Wenn du mit Existenzgründung und Selbständigkeit noch gar keine Erfahrung hast, findest du hier viele nützliche Infos:

http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

-Was haltet ihr von der Idee?

Wenn du in der Gegend wenig oder keine Konkurrenz hast, ist die Idee nicht grundsätzlich schlecht (gesoffen wird immer :wink:). Originell muss die Idee auch nicht sein. Das Konzept muss tragfähig sein.

Details lassen sich aus der Entfernung aber schlecht beurteilen.

Der Standort des Ladens wäre Magdeburg-Reform,eine Große
Siedlung,

Ganz wichtig: Gibt es direkt am Laden ausreichende Parkplätze? Wenn nicht, kannst du die Idee knicken.

Gruß
Roland

Hallo,

die Geschäftsidee halte ich für nicht so schlecht, kann etwas bringen. Reich wirst Du damit wohl kaum. Zudem würde ich immer die Kalaschnikow unter dem Tresen haben. Selbstbedienung wird wohl kaum gehen, das wirst Du schneller beklaut, als du piep sagen kannst.

Zusammengefasst: es ist möglich, aber dann hast du halt jeden Abend mehr oder weniger viele Besoffene und Kleinkriminelle da. Und der Verdienst ist auch nicht so toll. Wegen der Fördermöglichkeiten gibt dir die Stadtverwaltung Auskunft. Aber irgendwann läuft jede Förderung aus, dann muss sich der Laden selbst tragen.

Gruss

Andreas

Hallo nordlicht,

ist Dir als MOD wirklich entgangen, daß der UP gleich Auskünfte in drei Rechtsgebieten (Ladenschluß allgemein, Sonn- und Feiertag, SGB III) haben will ?

&Tschüß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

ist Dir als MOD wirklich entgangen, daß der UP gleich
Auskünfte in drei Rechtsgebieten (Ladenschluß allgemein, Sonn-
und Feiertag, SGB III) haben will ?

Ja und nein. Ich hätte die Beantwortung dieser Fragen nicht als Rechtsberatung eingestuft. Ich weiß, dass viele meiner MOD-Kollegen die FAQ 1129 sehr eng auslegen und ich selber bin nach Rücksprache mit einigen von Ihnen und dem Team seit Kurzem auch deutlich pingeliger geworden. In diesem Falle bin ich der Meinung, dass es stehen bleiben kann.

Gruß

Nordlicht

MOD Job & Karriere