Getraenkesystem

Hallo,

seit ein paar Jahren gibt es ja das Prinzip von Einweg - Mehrweg - Pfandfrei.
Welches Gesetz bzw. welche Gesetze sind hierfuer verantwortlich?

Darueber hinaus frage ich mich, wie es logistisch organisiert ist? D.h., wenn man in einem Supermarkt Einwegflaschen (a 0,25 Euro) abgibt, von woher der Supermarkt das Geld zurueck bekommt. Es muss ja nicht zwingend heissen, dass auch dort die Flaschen eingekauft worden sind . Immerhin, so die mageren Kenntnisse, ist ab einem bestimmten Raum-m^2 der Haendler verpflichtet, alle Flaschen, auch die nicht aus seinem Sortiment, anzunehmen.
Also:
(1)Welches Gesetz bzw. Verordnung greift hier?
(2)Ist das ein ueblicher Kaufvertrag nach BGB?
(3)Von woher bekommt der Haendler sein Geld zurueck, immerhin hat er eine Vorausleistung gebracht, oder ist es ein durchlaufender Posten?

Fuer eine Klaerung bin ich sehr dankbar.

Viele gruesse
Michael

Guten Morgen!

Ich habe mal „Einwegpfand“ bei Google eingegeben und die Antworten auf alle Deine Fragen bei http://www.dpg-pfandsystem.de/ gefunden. Muss ich sie hierhin kopieren?

Hallo,

das ist ja eine Blamage. -:smile:

Ich habe selbst bei wikipedia nachgesehen, aber nicht die gewuenschte Antwort gefunden.

Vielen Dank und viele Gruesse