Hallo,
schwierig, einen Suchbegriff zu finden.
Wenn ich z. B. im Kino eine Pfandflasche (teuer) kaufe. Kann der Verkäufer darauf bestehen, dass ich die Flasche zurück gebe, ohne dass er mir z.B. einen ‚vereinbarten‘ Pfandbetrag erstattet?
Wenn ich z. B. bei einem Pizzaservice etwas bestelle und mir ein Getränk in einer Pfandflasche kaufe, dann gehört die doch auch mir?
Die Pfandkosten sind/müssen halt einkalkuliert werden.
In einem Restaurant würde mir das nicht einfallen, die Flasche mitzunehmen, (warum eigentlich nicht *gg*) aber wie sieht es sonst aus? Eben Kino, Imbiss, Straßenfeste etc.?
Ich könnte mir vorstellen, dass es eines Hinweises bedarf, dass es bei Rückgabe (k)einen Geldbetrag zurück gibt.
Grüße Marion
Hi Marion,
ich stelle nur eine Vermutung an:
Vielleicht hat das Kino ja gar keinen Pfandbetrag auf die Flasche erhoben um das dauernde Geldtauschen abzustellen.
Deshalb wird das Leergut danach selbst eingesammelt und man verlässt sich nicht auf die Kunden.
Ohne erhobenes Pfand bekomme ich natürlich auch kein Pfand zurück.
Das Kino stellt mir sozusagen die Flasche nur zur Nutzung zur Verfügung. Ich kaufe nur den Inhalt, nicht den Behälter.
Gruß
BJ
Hallo BigJohn
Ohne erhobenes Pfand bekomme ich natürlich auch kein Pfand
zurück.
Das Kino stellt mir sozusagen die Flasche nur zur Nutzung zur
Verfügung. Ich kaufe nur den Inhalt, nicht den Behälter.
Und wenn das nicht offensichtlich ist? Wenn eine Flasche noch nicht leer getrunken ist, muss man dann warten und sich im Kino aufhalten, oder auf den Rest verzichten. Hmmm.
Offenbar gibt es wenigstens Mal etwas, das in Deutschland anscheinend nicht geregelt ist *lach*
Danke Gruß Marion
OT: ääätsch
Und wenn das nicht offensichtlich ist? Wenn eine Flasche noch
nicht leer getrunken ist, muss man dann warten und sich im
Kino aufhalten, oder auf den Rest verzichten. Hmmm.
Offenbar gibt es wenigstens Mal etwas, das in Deutschland
anscheinend nicht geregelt ist *lach*
Hallo,
neeeee, neeeee, neeeeee
Die Flasche gehört dir nicht. Wenn du sie mitnimmst, hast du einen Diebstahl begangen. Das steht doch im Gesetz, dass Diebstahl nicht erlaubt ist.
Und wenn du dann einfach dort austrinken willst wenn sie schließen wollen ,kannst du Hausfriedensbruch begehen, was auch wieder nicht erlaubt ist.
Unsere „Obrigkeit“ hat an alles gedacht. Und wenn da eine noch so zu vernachlässigende neue Möglichkeit bestehten könnte, wird sie in neuen Gesetzen erfasst oder die schon bestehenden werden erweitert.
„4.Änderung der 12.Neufassung der 14. Abänderung der Fassung über das Gesetz zur Änderung und Neufassung von bereits bestehenden Gesetzen“
Wer ein Gesetz/Regelung sucht, wird in deutschen Gesetzestexten und Auslegungen immer fündig werden.
*lach*
Gruß
BJ
Auch Hallo,
neeeee, neeeee, neeeeee
Die Flasche gehört dir nicht.
Warum nicht? Wo und wie ist das geregelt? BGB?
Ich habe doch 1 Flasche Getränk X gekauft. Nicht nur den Inhalt, denn ein Glas bekomme ich ja nicht dazu.
Warum verlangen die auf Festen und Imbissen dann oft speziell als solches gekennzeichnetes Pfand?
„4.Änderung der 12.Neufassung der 14. Abänderung der Fassung
über das Gesetz zur Änderung und Neufassung von bereits
bestehenden Gesetzen“
*lol* Ich denke, das ist sogar für Juristen lästig.
amüsierte Grüße Marion
Das sehe ich etwas anders
Hallo,
da du keine Quellenangabe zu deiner Behauptung geliefert hast, gehe ich davon aus, dass du lediglich geraten hast.
Wer geschlossene Getränke dem Kunden aushändigt muss auch damit rechnen, dass dieser sie mitnimmt. Daher kassieren die Klugen das Pfand gleich mit dem Verkaufsbetrag. Sollte der Kunde die Pflasche zurück bringen erhält dieser natürlich auch das hierfür einbehaltene Pfand zurück.
Was ist, wenn die Flasche zerbricht? Muss der Kunde hierfür nachträglich das Pfand zahlen
))
Schöne Grüsse
Krümel
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