Hallo, ich habe mal eine Frage.
Käufer X kauft bei Verkäufer Y ein Kleid.
Kleid wird von Y verschickt, kommt an und Käufer meldet sich nach ein paar Tagen, dass das Kleid schlecht verarbeitet ist und er total enttäuscht ist. Er möchte es zurück geben und die kompletten Kosten inkl. versankosten erstattet bekommen.
Verkäufer Y bietet dem Käufer wie immer an, das Kleid zurück zu nehmen und bei berechtigter Mängelanzeige alle Kosten zu erstatten.
Kleid kommt beim Verkäufer an.
- Verdreckt, weiße Spuren auf dem Kleid, vermutlich durch Deodorant verursacht, rundherum, nicht nur eine Stelle
- die Kunststoff-Aufhängbänder, an denen Mann das Kleid auf den Bügel hängt sind miteinander erknotet worden und an einer Seite sogar ausgerissen, so als ob man diese im Rücken zusammen gebunden hat um zu verhindern, dass sie beim Tragen heraus schauen (normal schneidet man sie ja meist ab wenn man sich etwas neu gekauft hat)
- das ganze Kleid stinkt nach Frittenbude
Der Mangel, das Kleid sei schlecht verarbeitet und auf Zug genäht worden kann Verkäufer nicht feststellen.
Der Verkäufer ist gewerblich und verwendet in seinen Angeboten das Wiederrufsrecht.
Der Verkäufer hat diese Fakten nun dem Käufer mitgeteilt und weigert sich ihm den Betrag für das Kleid zu erstatten.
Nun droht der Käufer mit Anwalt etc. und will, dass der Verkäufer ihm das Kleid auf Verkäufers Kosten zurück sendet sowie Fotos die die aufgezählten Mängel belegen ???
Er will das Kleid seinem Rechtsanwalt übergeben, damit dieser den Sachverhalt prüfen kann.
Wie kann der Verkäufer nun vorgehen ?
ISt der Verkäufer im Recht ? Was kann er tun `? Oder was sollte er tun und lassen ?
Ach du liebe Zeit - einer von diesen Käufern!
Ich würde alle hier beschriebenen Tragespuren bzw. Mängel am Kleid fotografieren - also die Deoränder, die zusammengeknoteten Träger, etc. Außerdem würde ich im Foto festhalten, dass der vom Käufer behauptete Mangel nicht vorhanden ist.
Dann würde ich den Käufer negativ bewerten, für weitere Auktionen sperren, und das Kleid auf eigene Kosten zurückschicken. Dann hat man nur die Versandkosten verloren. Die negative Bewertung durch den Käufer (die folgen dürfte), kann man, soweit ich informiert bin, von eBay löschen lassen, da es sich um eine „Rachebewertung“ handelt. Ganz wichtig: Bei der eigenen Bewertung sachlich bleiben!
Was will der Käufer seinem Anwalt erzählen? Der vom Käufer genannte Mangel („auf Zug genäht“, was auch immer das sein soll) ist nicht vorhanden. Die tatsächlich vorhandenen Mängel (Deospuren, Frittenduft) wurden vom Käufer nicht beanstandet. Also wird die Sache wohl im Sande verlaufen.
Ganz abgesehen davon glaube ich nicht, dass solche Käufer einen guten Anwalt in der Hinterhand haben. 
Schöne Grüße und nicht ärgern lassen,
Petra
Ach du liebe Zeit - einer von diesen Käufern!
Ich würde alle hier beschriebenen Tragespuren bzw. Mängel am
Kleid fotografieren - also die Deoränder, die
zusammengeknoteten Träger, etc. Außerdem würde ich im Foto
festhalten, dass der vom Käufer behauptete Mangel nicht
vorhanden ist.
Dann würde ich den Käufer negativ bewerten, für weitere
Auktionen sperren, und das Kleid auf eigene Kosten
zurückschicken. Dann hat man nur die Versandkosten verloren.
Die negative Bewertung durch den Käufer (die folgen dürfte),
kann man, soweit ich informiert bin, von eBay löschen lassen,
da es sich um eine „Rachebewertung“ handelt. Ganz wichtig: Bei
der eigenen Bewertung sachlich bleiben!
Nicht ganz richtig. Man kann nicht einfach eine Bewertung löschen lassen, dann könnten das ja viele, die mal eine negative Bewertung erhalten haben. Geht nur im beiderseitigen Einverständnis, was hier wohl kaum der Fall sein dürfte. Ich würde als Verkäufer mit einer Bewertung warten, bis der Käufer dies getan hat. Da kann man in seiner besser darauf reagieren.
Was will der Käufer seinem Anwalt erzählen? Der vom Käufer
genannte Mangel („auf Zug genäht“, was auch immer das sein
soll) ist nicht vorhanden. Die tatsächlich vorhandenen Mängel
(Deospuren, Frittenduft) wurden vom Käufer nicht beanstandet.
Also wird die Sache wohl im Sande verlaufen.
Ganz abgesehen davon glaube ich nicht, dass solche Käufer
einen guten Anwalt in der Hinterhand haben. 
Schöne Grüße und nicht ärgern lassen,
Petra
Ansonsten würde ich hier so vorgehen, wie du es beschrieben hast. Ich würde mir aber jemanden suchen, der sich das Kleid mitanschaut und auch die schlechten Gerüche bezeugen kann. In diesem Fall gibt es keinen Wertersatz, weil man diese Ware ja so garnicht mehr verkaufen kann. Kann mir auch nicht vorstellen, daß der Käufer zum Anwalt rennt. Das ist so ein „für einen bestimmten Anlass Textilien-Käufer“ und wenn der Anlass vorbei ist, wird das ganze unter einem Vorwand zurückgesandt. Ich denke, der droht nur.
Gruß Daggi!
Danke euch beiden.
Jetzt bin ich ja beruhigt, dass ich mit meiner Ansicht in dem Fall nicht allein da stehe…
Ich werde die werte Dame nun nochmal anschreiben und Sie bitten, die Versankosten für die Rücksendung IHRES Kleides zu überweisen.
Tut sie das nicht … pech…
Morgen mach ich noch Fotos und send sie ihr nochmal als Erinnerung zu.
Dann kann Sie sich ja überlegen ob sie sowas mal öfters macht