Getratsche im Dorf; wer ist dafür Verantwortlich zu machen ?

Hallo, liebes Forum,

nehmen wir mal an, Frau A  schreibt  Frau B  einen Brief, im Vertrauen,und schreibt darin  etwas (sehr persönliche, aber wahre, Tatsachen) über die Person X.

Frau B aber erzählt das an Frau C  einfach weiter und „erfindet“ noch etwas dazu, was gar nicht im Brief stand, und  Frau C widerum erzählt das wieder weiter an  Frau D und dann macht das weiter die Runde im Dorf; mit zahlreichen erfundenen Zusatzinformationen über  Person X**.**

Natürlich kommt das auch bei  Person X irgendwann an und  Person X ist dann natürlich nicht nur sauer, sondern bekommt durch dieses Getratsche persönliche und auch berufliche Schwierigkeiten, da ja auch seine Angestellten und Auftraggeber davon gehört haben. 
Und das wirkt sich auch finanziell für  Person X aus.

Wie erwähnt, alles wahre Tatsachen, die im Brief berichtet wurden !

Meine Frage :
Wer bekommt nun eigentlich juristischen Ärger ( Person X will ja nun klagen gegen das Getratsche und zum Anwalt gehen) ?

Frau A , die das am Anfang, unter Vertrauen, an  Frau B  geschrieben hat ?

Oder  Frau B  und alle anderen Tratscher, die das weiter und weiter erzählt haben…und auch noch mehr dazu gedichtet haben, als  Frau A eigentlich wirklich erwähnt hat ?

Wäre für mich mal sehr interessant zu wissen, wie das juristisch Bewertet werden würde.

Ich danke euch im voraus für eure Antworten und lieben Gruß :smile:

Hallo,

es kommt ja auch darauf an, um was es eigentlich geht. Ist so pauschal nicht zu beantworten, ohne den Inhalt zu kennen.

Wenn Frau A der Frau B etwas im Vertrauen erzählt hat, was ja okay ist, dann darf Frau B nicht tratschen. Ist ja aber eher eine moralische Frage. Wenn es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung haltet, dann könnte auch Frau A eventuell zur Rechenschaft gezogen werden.

Wie gesagt, lässt sich aber auf keinen Fall hier auf diese Weise beantworten.

Wenn einem etwas im Vertrauen mitgeteilt wird und dieser das gegen den Willen des Erzählers weiter gibt, ist das nicht strafbar.
Wird beim Weitererzählen neues und falsches hinzugefügt kann man sich der „Verleumdung bzw. der üblen Nachrede“ strafbar machen.
Siehe im Strafgesetzbuch §§ 186, 187 StGB

Hallo Marina!

Dorf und Klatsch gehören untrennbar zusammen. Ein Dorf ohne Klatsch gibt es nicht. Gegen Getratsche im Dorf kann man sich per Anwalt ungefähr so wirksam zur Wehr setzen wie gegen den eigenen Schatten. Man muß mit Klatsch, der Phantasie entsprungenem Unsinn, Verdrehungen, Unverstandenem, in den falschen Hals Gelangtem und Gerede auch gerne mal der bösartigen Sorte leben. Wer damit nicht zurecht kommt, darf nicht aufs Dorf ziehen.

… Person X will ja nun klagen gegen das Getratsche und zum Anwalt gehen…:

Und was soll der arme Mann dann machen? Mit solcher Maßnahme hat die betroffene Person gute Chancen auf den Preis für die abwegigste Idee.

Mit irgendwelchem Gerede irgendwelcher Leute muß man nur richtig umgehen. Je nach Temperament und Lust ignoriert man das Gequatsche oder belustigt sich an all dem verdrehten Blödsinn. Wer die Gepflogenheiten kennt, glaubt sogar die von einem Dorfbewohner genannte Uhrzeit nur unter Vorbehalt. Insbesondere aber ist man vorsichtig mit allem, was man selbst von sich gibt. Wer Persönliches oder Vertrauliches im Dorf irgendwem erzählt, soll es lieber gleich in die Zeitung setzen.

Wenn es allzu böse wird, geht man nicht zu Gegendarstellungen über und droht auch keine ohnehin sinnbefreiten juristischen Schritte an. Man steht über den Dingen und wenn man darauf angesprochen wird, reagiert man gelassen mit „… Sie wissen doch, was die Leute reden, wenn der Tag lang ist…“

Wer jetzt mit irgendwelchen Tatbeständen des Strafgesetzbuchs daher kommt, dem kann man nur sagen, er hat nicht die Spur einer Ahnung von dem, was in ausnahmslos jedem Dorf auf dem Globus unweigerlich und unabänderlich abgeht. Das ist nix für Advokaten, sondern nur was für’s dicke Fell.

Gruß
Wolfgang

Wird beim Weitererzählen neues und falsches hinzugefügt kann
man sich der „Verleumdung bzw. der üblen Nachrede“ strafbar
machen.
Siehe im Strafgesetzbuch §§ 186, 187 StGB

Nur ist es bei der „stillen Post“ im Dorf schwierig nachzuweisen, wer denn nun was genau hinzugefügt hat. Deshalb ist verklagen eher sinnlos.

Hallo,

nehmen wir an… Frau A hat was über Person X an Frau B geschrieben, weil Frau A die Kinder von Frau B , vor Person X, schützen wollte.
Hierbei schrieb Frau A etwas über Straftaten, die Person X begangen hat, in der Vergangenheit; auch weil Frau A selbst Opfer war von Person X.

Frau B und Frau C und alle anderen Leute, die nun tratschen, haben aber noch mehr Straftaten dazu erfunden, die Person X begangen haben soll bzw. aktuell begehen soll…
und das wiederum sind falsche Tatsachen.

Denn das hat Frau A ja nie geschrieben (und hat auch eine Kopie des Briefes als Beweis, für das was Frau A tatsächlich geschrieben hat), aber Frau B und alle anderen behaupten, Frau A hätte noch mehr geschrieben, was aber nicht wahr ist.

lieben Gruß

Hallo,

jeder ist für seine Erzählungen selbst verantwortlich. Person X muss nachweisen und zwar namentlich, wer was erzählt hat. Kann er dies nachweisen und hat dazu Zeugen, wird derjenige wegen übler Nachrede bestraft. hat derjenige aber die Wahrheit über X erzählt, kann er nicht bestraft werden.
Grüße,
strucki

Hallo MarinaR,

strafbar wird die ganze Sache nur in zwei Fällen:

  1. Es wurden durch Person A oder B Dienst- oder Firmengeheimnisse weitergegeben, dann kann die jeweilige Person dafür bestraft oder zumindest haftbar gemacht werden, oder

  2. Es wurden der Geschichte wissentlich unwahre Tatsachen hinzugefügt, dann ist dafür derjenige verantwortlich, der diese Tatsachen verbreitet hat.

Letzteres dürfte in einer Dorfgemeinschaft schwierig zu ermitteln sein, weil in einem Dorf redet jeder gerne über jeden, am Ende wills aber niemand gewesen sein, weil den Dörflern zu so einem Eingeständnis erfahrungsgem. der Mumm fehlt.

Ich darf das hier beurteilen, ich komme selbst vom Dorf ;o)

Ansonsten kann ich nur die Antwort von Wolfgang Gebauer bestätigen und hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Beste Grüße,

dr.zimmerman.