Getrennt/gemeinsam

Guten Tag,
ein Ehepaar welches immer eine gemeinsame Steuer abgegeben hat hat sich nun getrennt. Da ein Ehepartner recht desinterssiert an allem ist, fragt sich der andere, ob er seine Steuererklärung nicht alleine für sich getrennt machen kann.
Könnte er?
Danke
MM

Ja, kann er immer! Wann war die Trennung 2009 oder erst 2010?

E.

Bei Eheleuten gilt das Wahlrecht (zusammen oder getrennt):

Eheleute werden getrennt veranlagt wenn einer die getrennte Veranlagung wählt. (einfach auf dem Mantelbogen ankreuzen)

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Aber: (grob zu erwähnen da nicht gefragt)
Sofern die Eheleute aber nicht das ganze Jahr dauernt getrennt gelebt haben, dann kann der andere Eheparnter die getrennte Veranlagung verweigern. (Sofern diese den Partner schadet)

Aber Achtung: Schikaneverbot. Hat zwar nix mit dem Steuerrecht zu tun, aber dennoch mal als Hinweis.
Nachzulesen hier im w-w-w-Archiv:
http://www.wer-weiss-was.de/theme66/a

Hallo,

er kann!

Aber er sollte vorher dingend das Ganze von einem Fachmann durchrechnen lassen, weil getrennte Veranlagungen ruinöse Folgen nach sich ziehen können, vor allem, wenn jemand mit Steuerklasse 3 eine getrennte Veranlagung beantragt.

Gruß
Lawrence