Getrennt leben

Hallo,

müssen Ehepartner mit den Stiefkindern zusammenleben, um eine gemeinsame Steuererklärung abgeben zu können?
Oder kann man die Stiefkinder mit der Mutter alleine wohnen lassen um die Ehe bis zum Auszug der Kinder ohne Zickereien zu genießen?

Tilli

Hallo,

müssen Ehepartner mit den Stiefkindern zusammenleben, um eine
gemeinsame Steuererklärung abgeben zu können?

§ 26 Abs 1 Satz 2 EStG sagt zur gemeinsamen Veranlagung

„Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn sie nicht dauernd getrennt leben.“

Gruß

Nordlicht

die Eheleute müssen zusammenleben, aber das kann auch in zwei Wwohnungen sein, wenn beide erklären, dass sie zusammenleben - hier sollte mE aber ein gemeinsamer Wohnsitz angegeben werden, die zweite Wohnung kann ja zusätzlich an Zweitwohnsitz angemietet sein!

Lia

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Danke