Hallo,
Was verstehe ich unter getrennt lebend?
Beide Leben in getrennten Wohnungen oder ist ein leben in einer Wohnung auch ein „getrennt lebend“?
Zur Steuerklasse: Getrennt lebend bedeutet das, auch dass die Steuerklasse geändert wird? Also von 3 auf 1?
Es ist doch noch keine Scheidung ausgesprochen worden. Somit, zu 99,99 % unwahrscheinlich, wäre eine Versöhnung möglich und die ganze Sache mit der Steuerkarte müsste wieder geändert werden.
Bin etwas verwirrt. Wer hat Tipps?
Danke
Schöne Grüße
Claude
@an MOD: Sollte ich im falschen Brett sein, sorry und bitte nicht gleich erschlagen, möchte noch etwas leben und genießen. Danke.
Hallo Claude,
unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Ehepaar in der gemeinsamen Wohnung sich als „getrennt lebend“ ausweisen. Dies ist meist wichtig für die Frist (1 Jahr) im Falle einer Scheidung.
Soweit ich mich erinnere muss dafür eine Trennung von „Tisch und Bett“ vorliegen. D.h. man hat getrennte Schlafzimmer und auch eine getrennte Haushaltsführung. Unter Umständen hebt schon die Nutzung einer gemeinsamen Küche die Trennung wieder auf und die Frist ist nicht gewahrt.
Das bezieht sich alles auf den Fall einer Scheidung. Warum ein Ehepaar, welches noch in der gemeinsamen Wohnung lebt bereits die Lohnsteuerkarten ändern soll/muss entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruß
Nita
hi
Zur Steuerklasse: Getrennt lebend bedeutet das, auch dass die
Steuerklasse geändert wird? Also von 3 auf 1?
ja - im Folgejahr nach dem Trennungsjahr wird vom III/V oder IV/IV auf I/I gewechselt - es kann aber auch schon im Trennungsjahr auf Antrag auf I/I gewechselt werden
Es ist doch noch keine Scheidung ausgesprochen worden.
das ist unerheblich - dauernd getrennt lebend zählt anscheinend wie geschieden
Somit,zu 99,99 % unwahrscheinlich, wäre eine Versöhnung möglich und
die ganze Sache mit der Steuerkarte müsste wieder geändert
werden.
ja
Bin etwas verwirrt.
Wer hat Tipps?
jedes Jahr 1 Tag/Nacht „Versöhnungsversuch“ genügt anscheinend um die Steuerklassen beizubehalten
Gruß H.