Getrennt lebend: Doppelte Haushaltsführung

Hallo,

mal was hübsches Kompliziertes :

Kann ich nach der Trennung von meinem Mann im April 2003 noch DHH geltend machen - ich zahle weiterhin die Hälfte der Kosten unseres Einfamilienhauses (Miteigentümer), in dem er noch wohnt, habe meine Möbel, persönliche Dinge noch dort und fahre alle 14 Tage weiterhin am Wochenende ( Mutter, Freunde etc. sind alle da ) dorthin.
Die Scheidung haben wir noch nicht eingereicht.

Danke im voraus für schnelle Antworten wegen Einspruchsfrist !

Gruss, Ingrid

Hallo Ingrid,

wenn es keine berufliche Veranlassung für die 2 Wohnungen gibt, lautet die Antwort sehr einfach: NEIN.
Ich schließe aus Deinem Sachverhalt, das Du die Wohnung nur aufgrund Deiner Trennung hast.
Sollte es anders sein, sag mal kurz Bescheid.

Gruß
Michael

Hallo Michael,

die berufliche Veranlassung besteht seit 1997 ununterbrochen.

Gruss, Ingrid

Hallo,

mal was hübsches Kompliziertes :

Kann ich nach der Trennung von meinem Mann im April 2003 noch
DHH geltend machen - ich zahle weiterhin die Hälfte der Kosten
unseres Einfamilienhauses (Miteigentümer), in dem er noch
wohnt, habe meine Möbel, persönliche Dinge noch dort und fahre
alle 14 Tage weiterhin am Wochenende ( Mutter, Freunde etc.
sind alle da ) dorthin.
Die Scheidung haben wir noch nicht eingereicht.

Hallo Ingrid,

ich sehe keinen Grund warum es keine DHH mehr sein sollte, vorausgesetz es war vorher eine.
Mich würde die Begründung des Sachbearbeiters interessieren, die er vor Erlass des Steuerbescheids oder spätestens auf dem Steuerbescheid geben müsste. Allerdings kippt das ganze hier dann noch stärker in Richtung konkreter Steuerberatung, welche in diesem Forum eigentlich nicht erlaubt ist.

Grüße
Chris

Hallo Ingrid,

dann dürfte es m.E. keine Probleme geben, da die Voraussetzungen ja immer noch die gleichen sind. Nach der Trennung sieht es jedoch anders aus, da Ledige (und das bist Du dann) nur noch für die ersten 3 Monate dHHf geltend machen können. Da dies aber während eines bereits laufenden Zeitraums der dhhf eintritt, fallen auch dise 3 Monate weg, so das Du mit Trennung keine dHHf mehr geltend machen kannst.
gruß
Michael

Hallo Michael,

das mit den 3 Monaten verstehe ich nicht. Zwischenzeitlich wurde die Befristung der DHH auf 2 Jahre für Ledige ebenfalls aufgehoben.

Ich habe noch immer einen eigenen Hausstand an meinem 1. Wohnsitz (Miteigentümer des Einfamilienhauses = Nutzung aus eigenem Recht), an dem ich mich finanziell zu 50% und persönlich beteilige und mein Lebensmittelpunkt ist auch nach wie vor dort ( Mutter, Freunde, neuer Lebensgefährte )und nicht an meinem 2. Wohnsitz, den ich beruflich benötige ( Entfernung 370 km )

Kannnst Du noch mal helfen - danke im voraus !!

Gruss, Ingrid