Getrennt lebend mit kindern, scheidung in erwartung, autoaufteilung

hallo, hat jemand ratschläge, was genau man bei getrennt lebenden paaren (eine davon mit kindern) mit eigenen unterkünften beachten sollte??? gibt es da richtlinien?? bei einer scheidung zum beispiel hat man ja bekanntlich mit erhalt der zustellung des scheidungsantrages die konten offen zu legen wegen zugewinnausgleich - wie verhält sich dies bei getrennt lebenden??? ist da alles finanzielle mit unterzeichnung des eigenen mietvertrages oder bei einzug in die eigene wohnung offen zu legen oder gibt es derartiges da gar nicht und muss man bis zur evtl. scheidung alles teilen? was ist mit dem anfangsvermögen?? wenn ein ehepartner schon zu ostzeiten eine komplett eingerichtete wohnung hatte und ein auto hatte, (diese gegenstände auch am 3.10.1990 noch vorhanden waren und auch diesem einen partner gehörten, beide aber in 1990 schon 4jahre miteinander verheiratet waren und nur dieses eine auto vorhanden war - hochzeit zu ostzeiten). wenn jetzt 2 autos vorhanden sind und ein partner jedoch alle beide autos für sich beansprucht, weil dieser eine in beiden zulassungen steht, ist er da automatisch alleineigentümer oder greifen da die paragraphen 8 oder auch die hausrataufteilung, da ein auto von demjenigen für die familie (kinder rumkutschen und einkaufen und in den urlaub fahren) genutzt wurde - dieser familienkutschenbenutzer auch zu ostzeiten schon ein auto sein eigen nannte und am 3.10.1990 dieses auch besaß, welches im laufe der zeit immer wieder durch ein neueres ersetzt wurde? kann da bitte jemand mit einer auskunft behilflich sein? herzlichen dank für die viele mühe und eine schöne restwoche noch

Wirre Fragen.

Die Möbel hättest du beim Auszug einfach mitnehmen müssen, oder eben jetzt die Herausgabe fordern, sind ja deine.

Und bei der Ermittlung des „Vermögens“ spielt doch dein Mietvertrag keine Rolle.

Auch interessiert es wenig ob die ein Auto hattest wenn es jetzt nicht mehr vorhanden ist.

Ebenso spiel es wohl keine Rolle wer in den Papieren des Fahrzeugs steht, das sagt nichts über den Eigentümer aus. Sind die Fahrzeuge in der Ehe angeschafft worden. Dann zählt der Zeitwert als Vermögen.

Was ihr unterwegs verbraucht habt, weggeschmissen oder aufgegessen habt zählt natürlich nicht zum Vermögen, ist ja weg.

Übrigens gibt es tausen seiten zum Thema Scheidung die man kostenlos selber lesen könnte.

Vielleicht hilft das weiter: http://www.recht.help/informationen/ehegattenrecht/