Getrennt lebend unterhalt

hallo ,meine frau hat sich vor wochen getrennt und möchte sich jetzt scheiden lassen

meine frage ,ich hatte immer die steuerklasse 3 mit kind und sie steuerklasse 5

sie meinte nun das wir das ändern sollten das jeder die 4 hat und ein halbes kind

alles gut und schön ,aber sie meinte auch das ihr ja noch in dem scheidungsjahr getrennt lebend unterhalt zusteht und unterhalt für das kind,das ist auch richtig.

wird das getrennt lebend unterhaltgeld dann von den letzten 12 monate berechnet ?

oder nach der ersten abrechnung mit steuerklasse 4 ?

nicht das ich jetzt in steuerklasse 4 gehe und dann getrennt lebend unterhaltgeld wie mit steuerklasse 3 zahle

dann schneide ich mir ja doppelt ins bein

lg sven

haben Sie einen Titel beim Jugendamt unterschrieben?
Wie als ist Ihr Kind?
Das Jugendamt rechnet auch nach den letzten 12 Monaten und da sollte man möglichst keinen Titel unterschreiben.
Können sich gerne nochmals melden, wenn Sie wissen wollen warum.
Wenn Ihr Kind älter als drei Jahre ist, hat Ihre Frau keinen Anspruch auf Unterhalt für sich selber. Sie ist in einem Alter, wo sie selber arbeiten gehen kann und muss, Sie brauchen Ihre Ex nicht ernähren. Sie wird sicherlich durch einen Anwalt vertreten, der wird was anderes sagen undauch nach den letzten 12 Monaten rechnen. Grösste Vorsicht geboten, nehmen Sie sich selber einen Anwalt, auch wegen des Kindes Unterhaltes!
Gruss
Agnes

Hallo svenf77,

ich bin zwar kein Experte, meine aber, das Ehegatten-Unterhalt nach den aktuellen Einkommensverhältnissen berechnet wird. Von einem Bekannten in ähnlicher Situation weiß ich, dass dieser, wenn sich seine Einkommensverhältnisse ändern, dies angeben muss da der Unterhalt dann neu berechnet wird. Genaueres weiß ich aber leider auch nicht.
Steuerklasse 4? Meines Wissens ist diese St.-Kl. nur für verheiratete NICHT getrennt lebende Partner. Soweit ich für mich selbst nachgelesen habe gilt:
Alte Steuerklasse bleibt für das laufende Jahr bestehen, in dem das Trennungsjahr beginnt: z.B. Trennung beginnt Mrz. 2011; St.-Kl. bleibt bis zum 31.12.2011 die alte. Danach bekommt man Steuerklasse I !!
Ausnahme: Innerhalb des Trennungsjahres versuchen beide Partner die Ehe aufrecht zu erhalten / zu retten. Dann muss der eine oder andere mind. eine Nacht bei dem anderen verbringen (beide müssen dies u.U. bestätigen, da dies ja nicht durch Ämter oder dergleichen kontrolliert wird). Dann behalten zunächst beide ihre alte Steruerklasse.

Hoffe einigermaßen hilfreiche Antworten gegeben zu haben.

Gruß

Sascha

hallo ,meine frau hat sich vor wochen getrennt und möchte sich
jetzt scheiden lassen

meine frage ,ich hatte immer die steuerklasse 3 mit kind und
sie steuerklasse 5

sie meinte nun das wir das ändern sollten das jeder die 4 hat
und ein halbes kind

alles gut und schön ,aber sie meinte auch das ihr ja noch in
dem scheidungsjahr getrennt lebend unterhalt zusteht und
unterhalt für das kind,das ist auch richtig.

wird das getrennt lebend unterhaltgeld dann von den letzten 12
monate berechnet ?

oder nach der ersten abrechnung mit steuerklasse 4 ?

nicht das ich jetzt in steuerklasse 4 gehe und dann getrennt
lebend unterhaltgeld wie mit steuerklasse 3 zahle

4/4 ist richtig Unterhalt für das Kind auch siehe Düsseldorfer Tapelle.Unterhalt für die Frau steht ihr nicht zu Gesetz jeder ist für seinen Unterhalt selbst zuständig.

Soweit ich weiss bekommt Ihr beide Steuerklasse 1.

Ja aber in dem letzen Jahr wo Sie noch Unterhalt schulden hatten Sie ja Steuerklasse 3 und Ihre ex Steuerklasse 5.Sie hatte dem nach weniger Geld und Sie mehr .Daher müssen Sie auch mehr abgeben. So sehe ich es auf jeden Fall.Wenn Sie aber Wechselmodel haben wegen Kindesbetreung wird alles Geld in ein Topf geworfen was Sie beide haben und geteilt, ein Finanzausgleich so zu sagen.Es ist Praktisch irrelewant welche Steuerklasse Sie haben oder hatten. Viel Glück auf neues Glück.

Hallo sven,
im Trennungsjahr spielt die Steuerklasse keine Rolle, da in diesem Kalenderjahr noch beide gemeinsam veranlagt werden. Es ist also egal ob Sie sich im Januar oder im Dezember getrennt haben. Sollten Sie sich im Januar 2012 getrennt haben, so werden Sie vom Finanzamt auch noch für 2012 gemeinsam veranlagt.
Sofern Sie ab dem Trennungsjahr Unterhalt für das gemeinsame Kind bezahlen, wird beiden Elternteilen ein halbes Kind für den Steuerfreibetrag angerechnet.
Der Unterhalt für das Kind wird vom Nettoeinkommen der letzten 12 Monate berechnet. Hier spielt die Steuer keine Rolle. Sie haben einen Mindesteinbehalt von 950 Euro monatlich.
alles Gute

sry - dass ich mich erst jetzt melde. War das verlängerte WE außer Haus.

Guten Tag erst einmal.

Wenn möglich solltest Du noch vor Berechnung eines zu zahlenden Unterhalts die Steuerklasse ändern! Denn, es ist richtig: Gibt es erst einmal einen Titel, ist des egal in welcher Steuerklasse Du dann bist, und ob Du durch den Wechsel auf einmal 300 € weniger im Portemonnaie hast!

LG

Hallo,

sie meinte nun das wir das ändern sollten das jeder die 4 hat
und ein halbes kind

das ist korrekt, aber nur bis zum Ende des Kalenderjahres in dem die Trennung erfolgte.

wird das getrennt lebend unterhaltgeld dann von den letzten 12
monate berechnet ?

Man rechnet von den letzten zwölf Monaten mit geänderter Steuerklasse.

oder nach der ersten abrechnung mit steuerklasse 4 ?

Achtung: ab neuem Kalenderjahr nach der Trennung ist dann die Lohnsteuerklasse 1 und ein halbes Kind einzutragen und zu berechnen.

Gruß

Sofern noch keine Unterhaltsregelung stattgefunden hat, kann Ihnen nur enpfehlen die Steuerklasse schnellstens ändern zu lassen. Der Unterhalt wird immer vom Einkommen der letzten Monate berechnet.Wenn Sie Ihre Steuerklasse vorher geändert haben,können Sie selbstverständlich den aktuellen Betrag in Anrechnung bringen lassen. eine spätere Änderung kostest nur Geld, da Sie erst wieder einen Abänderungsantrag stellen müssen.Auch Ihre Frau kann die Steuerklassen-Änderung jederzeit ohne Ihr Einverständnis durchführen lassen.Sollte Ihre Frau sich die Steuerkarte erst zum Jahresende ändern lassen, werden Sie rückwirkend mit Steuerklasse 4 veranlagt.Sie müssten dann eine große Summe zurück zahlen.

hallo ,meine frau hat sich vor woche Monaten getrennt und möchte sich
jetzt scheiden lassen

meine frage ,ich hatte immer die steuerklasse 3 mit kind und
sie steuerklasse 5

sie meinte nun das wir das ändern sollten das jeder die 4 hat
und ein halbes kind

alles gut und schön ,aber sie meinte auch das ihr ja noch in
dem scheidungsjahr getrennt lebend unterhalt zusteht und
unterhalt für das kind,das ist auch richtig.

wird das getrennt lebend unterhaltgeld dann von den letzten 12
monate berechnet ?

oder nach der ersten abrechnung mit steuerklasse 4 ?

nicht das ich jetzt in steuerklasse 4 gehe und dann getrennt
lebend unterhaltgeld wie mit steuerklasse 3 zahle

dann schneide ich mir ja doppelt ins bein

lg sven

hallo,
sorry, damit kenne ich mich nicht aus

lisa

Hallo

kann ich leider nicht beantworten.

Gruss

Hallo Sven,

soweit ich weiß wird der Unterhalt von den letzten 12 Gehältern berechnet. Also mit Steuerklasse 3.
Eine Neuberechnung ist aber nach Änderung der Steuerklasse erforderlich, da sich ja dann dein Nettoeinkommen vermindert.
Eine genaue Auskunft dazu kann Dir aber ein Anwalt für Familienrecht erteilen.
Ich würde Dir empfehlen Dich dort beraten zu lassen.

Alles Gute.

Gruß

Manuel