Kann ein Ehepartner nach seinem Auszug mittels eines Schlüsseldienstes noch in die Wohnung seines Ex?
Kommt darauf an. Wenn er den Mietvertrag mitunterschrieben hat und es keine einstweilige Verfügung gibt, ja.
Kann ein Ehepartner nach seinem Auszug mittels eines Schlüsseldienstes noch in die Wohnung seines Ex?
Natürlich kann er, aber er sollte nicht. Rechtlich einwandfrei ist das nämlich nicht.
Rechtlich einwandfrei
ist das nämlich nicht.
weil?
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weil?
… man in der Wohnung seiner/seines Ex nach dem Auszug nichts mehr zu suchen hat.
weil?
… man in der Wohnung seiner/seines Ex nach dem Auszug nichts
mehr zu suchen hat.
wenn ich da im mietvertrag stehe, darf ich trotzdem nicht mehr rein? in meinen eigenen besitz?
wo steht das, bitte?
weil?
… man in der Wohnung seiner/seines Ex nach dem Auszug nichts
mehr zu suchen hat.wenn ich da im mietvertrag stehe, darf ich trotzdem nicht mehr
rein?
Wenn man das UP wörtlich nimmt, steht dort in seine Wohnung, das der andere Partner im Mietvertrag steht, geht aus dem UP nicht hervor.
in meinen eigenen besitz?
Das ist noch spekulativer, als wenn man nach dem UP davon ausgeht, das der zurückgebliebene Mieter nicht alleiniger Mieter ist.
wo steht das, bitte?
Nirgends, die Frage war ob man in die Wohnung des Expartners darf, die die ehemals gemeinsame Wohnung war. Das sie noch auf beide Ehepartner läuft, geht aus dem UP nicht hervor, ebensowenig ob der Mietvertrag überhaupt jemals auf beide gelaufen ist.
Es geht aus dem UP ja noch nicht einmal hervor, das es sich überhaupt um eine gemietete Wohnung handelt, es könnte sich schließlich auch um selbstbewohntes Eigentum des in der Wohnung lebenden Ehegatten handeln…
Wenn man das UP wörtlich nimmt, steht dort in seine Wohnung,
das der andere Partner im Mietvertrag steht, geht aus dem UP
nicht hervor.
richtig. und das gegenteil auch nicht.
hat übrigends auch niemand behauptet. also: was willst du?
wo steht das, bitte?
Nirgends, …
es ging um das gesetz, das derartiges festlegt.
wenn du nicht verstehst, worum es geht, warum in aller welt mischt du dich ein?
Wenn man das UP wörtlich nimmt, steht dort in seine Wohnung,
das der andere Partner im Mietvertrag steht, geht aus dem UP
nicht hervor.richtig. und das gegenteil auch nicht.
hat übrigends auch niemand behauptet. also: was willst du?
Du hast etwas von Mietvertrag geschrieben, obwohl das UP von der Wohnung des Expartners ausgeht und von einer ehemals gemeinsamen Wohnung.
Anhand der gemachten Angaben, war das Post von Nordlicht korrekt und nicht zu kritisieren.
wo steht das, bitte?
Nirgends, …
es ging um das gesetz, das derartiges festlegt.
Was? Das man keine Schlösser zu Wohnungen aufmachen darf, die man nicht gemietet hat? Falls es hier überhaupt um Miete geht, denn auch das wissen wir nicht.
wenn du nicht verstehst, worum es geht, warum in aller welt
mischt du dich ein?
Ach, das schreibst ausgerechnet Du, der sich hier in fast jedes Post einmischt?
lern lesen.
Wie sollte ein Schlüsseldienst das prüfen? Habe keine Idee, wie man das verhindern kann, mal einen Anwalt kontakten?
Im Gegensatz zu Dir kann ich lesen, da steht etwas von ehemals gemeinsame Wohnung und es steht da ebenso, daß es sich um „seine“ (Expartner) Wohnung handelt.
Weder steht dort das man auch Mieter ist, noch steht da das es sich überhaupt um eine Mietwohnung handelt.
Aber typisch testare, kaum hat er keine Argumente mehr, wird er beleidigend.
wenn ich da im mietvertrag stehe, darf ich trotzdem nicht mehr
rein? in meinen eigenen besitz?
wo steht das, bitte?
Lies doch mal die Ausgangsfrage ! Da steht was von Schlüsseldienst, der Eindringende hat also noch nicht einmal mehr Schlüssel für die Wohnung.