Getrennt lebendes Rentnerpaar

Meine Schwiegereltern leben bereits 10 Jahre getrennt. Eine Ehescheidung ist nicht geplant. Der Schwiegervater (Rentenempfänger) bezahlt bereits seit der Trennung an die Schwiegermutter (keine Rente) einen monatlichen Betrag von 150 €. Nun kommt er ins Pflegeheim und muss wegen seiner nicht allzu hohen Rente beim Sozialamt Unterstützung beantragen. Zur Bearbeitung dieses Antrages verlangt das Sozialamt hierfür u.a. einen Vertrag über diesen „Getrennt-lebend-Unterhalt“ von 150 €.
Reicht es, wenn man diesen Vertrag einfach so (sprich: mit gesundem Menschenverstand) schreibt und von beiden unterschreiben lässt, oder müssen da bestimmte Formulierungen enthalten sein?
Muss man diesen Vertrag unbedingt notariell beglaugiben lassen?
Vielen Dank schon mal für die Tipps!

Meine Schwiegereltern leben bereits 10 Jahre getrennt. Eine
Ehescheidung ist nicht geplant. Der Schwiegervater
(Rentenempfänger) bezahlt bereits seit der Trennung an die
Schwiegermutter (keine Rente) einen monatlichen Betrag von 150

von was lebt die Dame denn???

€. Nun kommt er ins Pflegeheim und muss wegen seiner nicht
allzu hohen Rente beim Sozialamt Unterstützung beantragen. Zur
Bearbeitung dieses Antrages verlangt das Sozialamt hierfür
u.a. einen Vertrag über diesen „Getrennt-lebend-Unterhalt“ von
150 €.
Reicht es, wenn man diesen Vertrag einfach so (sprich: mit
gesundem Menschenverstand) schreibt und von beiden
unterschreiben lässt, oder müssen da bestimmte Formulierungen
enthalten sein?
Muss man diesen Vertrag unbedingt notariell beglaugiben
lassen?
Vielen Dank schon mal für die Tipps!

hallo,
kenn ich mich nicht mit aus

lisa

Hallo,
die Probleme mit den Pflegeheimen!!!
Also, es geht wohl darum, dass die Ehefrau weiterhin 150,00 Euro von dem Ehemann, der nun durch die Kosten des Pfegeheimes „arm“ wird, bekommnt.
Wenn überhaupt, reicht ein wohl rückdatierter Vertrag bzw. eine Vereinbarung sinngemäß:

Wir die Eheleute…
leben seit dem …
getrennt. Eine Scheidung oder die Inanspruchnahme des Gerichts ist nicht geplant.
Wir vereinbaren, dass der Ehemann…(immer mit Geburtsdatum)
an seine getrennt lebende Ehefrau…
einen monatlichen Unterhaltsbeitrag in Höhe von 150,00 Euro zahlt, ohne, dass die Summe der Höhe nach überprüft und irgendwelchen Änderungsbegründungen unterliegen soll.
Diese Vereinbarung soll nur einvernehmlich wieder aufgehoben oder geändert werden können.
Ort, Datum…
Es ist nämlich normaler weise so, dass wenn eine wirtschaftliche Veränderung eintritt, der Vertragsplartner eine Änderung der Vereinbarung verlangen kann. Hier also de Ehemann wegen seiner folgenden Mittellosigkeit von der Zahlung entbunden werden würde.
Also, Versuch macht klug.

Viel Erfolg.
MfG
PB

Hallo,

die Daten wie Adressen, der Betrag, Unterschriften der beiden sollte vorhanden sein.
Kein Notar wird rückwirkend etwas bestätigen.
Allerdings ist das bei Ehegattentrennung allg. nicht weiter schlimm, denn man kann sich ja auch ohne rechtliche Hilfe einigen.
LG

da bin ich überfragt
sorry

Hallo,
ich bin leider kein Fachmann - auch nicht auf diesem Gebiet. Ich denke jedoch, dass es keine besondere Formvorschrift unterliegt, wenn zwei Menschen einen solchen (schlichten) Vertrag aufsetzen. Notarielle Beurkundung kommt im Regelfall nur bei Immobilienkäufe und Eintragungen von Gesellschaften, etc. zum tragen. Wünsche euch alles Gute!
Gruß, TT

da sie nicht geschieden sind ist er doch eh zur Unterhaltszahlung verpflichtet, aber das Amt wird sich bestimmt wieder was einfallen lassen.
Die haben grundsätzlich ihre eigenen Gesetze, die natürlich immer dem Amt zu Gute kommen. Normal muss ein von beiden unterschriebener Vertrag reichen, aber die werden sich noch wieder was anders einfallen lassen. Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen, die getrennt lebende Frau bekommt doch eine kostenlose Beratung. Sollte dem Schwiegervater was passieren muss sie ja auch Witwenrente weiter bekommen, da sie ja noch verheiratet sind. Nicht das durch das Amt diese nun gefährdet würde!
Gruss

Hallo,
tut mir leid, aber ursprünglich hätte bei der Trennung bereits ein Trennungsvertrag notariell beglaubigt werden müssen. So im Nachhinein wird das vermutlich nichts nützen, da könnte ja jeder noch schnell was aufsetzen. Ich fürchte die 150 euro kann Ihre Schwiegermutter in den Wind schreiben. Es sei denn Ihre Schwiegerelten machen im Nachhinein noch einen Trennungsvertrag, dieser kostet allerdings ca. 1500 euro.
Alles Gute

Hallo,

für mich überhaupt fraglich, ob die hier einen Vertrag verlangen dürfen. Wenn die 150 Euro REGELMÄSSIG per Überweisung flossen, sollte das Beweis genug sein.

Allerdings hat der Schwiegervater einen Selbstbehalt von 1.050 Euro. Seine Rente muss 1.200 Euro mindestens sein, wenn er 150 Euro Trennungsunterhalt bezahlt.

Ist die Rente niedriger, kann es sein, dass er in Zukunft die 150 Euro nicht mehr bezahlen „darf“. Er muss vorrangig sein eigenes Überleben sichern, bevor er andere finanziert.

Die Schwiegermutter kann dann auch öffentliche Mittel beantragen - z. B. Grundsicherung.

Gruß

Hallo,

ich kenne mich mit Unterhaltsfragen nicht gut aus, aber da es eine freiwillige Leistung zu sein scheint, müsste ein formloses Schreiben genügen. Da der Unterhalt wahrscheinlich überwiesen wird, können die Zahlungen ja auch belegt werden.

Gruß,

twilight666