Meine Freundin hat sich von ihrem Mann schwängern lassen und ihn dann verlassen. Er weiß nicht das sie schwanger ist. Wenn er es weiß muss sie das Kind abgeben? Wegen dem Sorgerecht meine ich. Und was für rechte hat er ? Und was für rechte hat sie?
Danke
Hallo
Wenn es geboren wird, solange sie noch verheiratet sind, dann ist das Kind ehelich geboren, und der Mann ist sowieso der rechtliche Vater. Das heißt, sie haben gemeinsames Sorgerecht.
Wieso abgeben? Das bestimmt nicht, außer es gibt sehr wichtige Gründe dafür, also, da müsste schon das Leben und die Gesundheit des Kindes gefährdet sein.
Allerdings hat der Vater ebenso ein Recht darauf, das Kind zu sehen und zu erziehen. Ich glaube, dagegen könnte sie nur was machen, wenn es sehr gewichtige Gründe dafür geben würde. - Und er wird von der Geburt des Kindes erfahren, da bin ich mir ziemlich sicher.
Wenn sie geschieden würde, bevor das Kind geboren wird, dann weiß ich nicht genau. Da er ja aber der Vater ist, wird er wohl in jedem Falle ohne Schwierigkeiten ein gemeinsames Sorgerecht zugesprochen bekommen.
Wenn er also nicht gerade gewalttätig, drogensüchtig oder psychisch stark gestört ist, dann wird sie sich weiterhin mit ihrem Mann vertragen müssen. Andernfalls könnte man wohl das Besuchs-/Sorgerecht stark einschränken.
Viele Grüße
Sorry ja die sind getrennt und das Kind kommt erst in 5 Monaten
Dann ist das Kind nichtehelich geboren und der geschiedene Ehemann ist zunächstmal nicht der (gesetzliche) Vater.
Der Mann kann, wenn er den Verdacht hat der Vater zu sein, dagegen mit einer Vaterschaftsanerkennungsklage vorgehen. Dann würde vom Gericht eine Vaterschaftsfeststellung angeordnet. Dem kann sich die Mutter nicht widersetzen.
Wenn die Frau nicht willens ist den Vater zu benennen,. wäre das dem Kind gegenüber allerdings, eine richtig miese Entscheidung. Jedes Kind hat das Anrecht darauf seine Eltern zu kennen.
Die Folge davon wäre, dass das Kind vom Erbe des Vaters ausgeschloßen wäre und, dass der Steuerzahler für dieses Kind evtl.für längstens 72 Monate Unterhaltsvorschuß leisten muss. ramses90
Hallo,
getrennt oder geschieden. Das macht einen großen Unterschied.
Allerdings fehlt mir in deiner Frage ein entscheidender Aspekt: Welche Rechte hat das Kind?
Zum Beispiel das Recht auf einen Vater.
Gruß
Siboniwe
Die sind geschieden
Und klar wird das Kind ihren Vater kennen lernen. Sie hat nur Angst das sie kein Sorgerecht bekommt oder der Vater des Kindes gerichtlich gegen sie vorgeht.
Das ging ja schnell. Freundin noch schwanger, Kind kommt erst in 5 Monaten, und Freundin ist schon geschieden? Normalerweise muss man vor der Scheidung ein Trennungsjahr einhalten, wie ging das, wenn sie in der Zeit vom Ehemann schwanger wurde?
Wenn das dieselbe ist, die neulich angeblich versucht hat, sich umzubringen, kann das durchaus passieren.
Rede bitte mal mit Deiner Freundin, was da nun Sache ist. Getrennt oder geschieden ist ein Unterschied. In keinem Fall kann der Ex ihr das Kind „wegnehmen“. Sie sollte dem Ex auf jeden Fall mitteilen, dass ein Kind unterwegs ist. Dann sieht sich ja, wie er reagiert. Die Situation ist kein Einzelfall, zu Panik besteht kein Anlass. Wenn die Freundin durch den Wind ist, kannst Du für Hilfe sorgen. Schlepp sie zum Jugendamt - die nehmen Kinder nur dann weg, wenn es gar nicht anders geht, die helfen lieber vorher - und bittet um Beratung und Hilfe.
Du lässt Dich besser nicht von Panik anstecken. Bleib ruhig.
Weg nehmen kann der Ex das Kind nicht. Allerdings wird er automatisch als Vater eingetragen und Sie erhalten das gemeinsame Sorgerecht sollten sie bis zur Geburt noch verheiratet sein.