Gibt es die Möglichkeit als Eltern in getrennten Wohnungen zu leben und trotzdem nicht als getrenntlebend zu gelten.
Könnten die Wohnungen auch in einer Stadt sein?
Eine gemeinsame Kasse und gemeinsame verbrachte Zeit und gemeinsame Sorge der Kinder wäre vorhanden.
Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein?
Wer kann einen Rat geben? Vielen Dank im Voraus.