Getrennte Ehefrau noch Rechtschutzversichert bei

Guten Tag,
ich lebe von meinem Mann getrennt. Er ist im Rechtschutz versichert. Darf ich diese noch mitbenutzen? Geschieden sind wir nicht!!!

Liebe Grüße und danke im voraus… :wink:))))

Guten Tag,

Hallo!

Laut dem allg. Bedingungswerk für Rechtsschutzversicherungen, sind Sie noch bis einschließlich 2-3 Monate nach der Scheidung im Vertrag Ihres Mannes mitversichert. Klären Sie am besten im Vorwege mit dem Rechtsanwalt durch ein Vorgespräch ab, hierfür benötigen Sie lediglich die Versicherungsscheinnummer und den Namen der Gesellschaft, ob für Ihren Fall Rechtsschutz gewährt wird. Dies geschieht in der Regel schriftlich und somit sind Sie auf der sicheren Seite. Spielen Sie mit offenen Karten und teilen dem Versicherer mit, seit wann Sie nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit Ihrem Ehemann leben…

MfG Oracel

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