Hallo,
nehmen wir an, ein Ehepaar sei seit Februar 2008 getrennt lebend. Damit könnten sie für die Steuererklärung 2008 immer noch die gemeinsame Veranlagung wählen.
Annahme: sie hat Kl. 3 (berufstäig seit nach der Trennung), er habe Kl. 5 (selbständig).
Eine getrennte Veranlagung wäre somit nachteilig für sie.
Annahme: Er will keine Steuererklärung abgeben, muss aber da er selbständig ist. Dies wird aber sicherlich dauern, da das Finanzamt ihn wahrscheinlich erst einpaar Mal auffordern muss.
Wird dann die Kalkulation beim Finanzamt so lange aufgeschoben, bis er endlich seine Erklärung abgibt? u.U. könnte dies Monate oder gar Jahre dauern.
Wäre es in so einam Fall vorteilhaft, wenn sie in der Steuererklärung einfach „getrennte Veranlagung“ ankreuzt?
Vielen Dank!
wenn SIE Steuerklasse 3 hatte in 2008 und nun eine getrennte Veranlagung machen will, muss SIE nachzahlen!
Wenn beide sich einig sind, sollten sie zusammen machen und ggf. eine Fristverlängerung beantragen oder zum Steuerberater gehen, der hat Frist bis 31.12.2009 und berät auch!
E.
Hallo,
eine getrennte Veranlagung ist in den meisten Fällen von Nachteil für alle Beteiligten. Jeder Ehegatte wird quasi als „Single“ besteuert.
D.h. der Steuersatz schnellt schneller in die Höhe.
Bei „Ihr“ mit Stkl. 3 droht eine saftige Nachzahlung.
Wichtig ist auch, ob evtl. ESt-Vorauszahlungen gezahlt wurden.
Diese werden dann grds. jedem Ehegatten zu 50 % zugerechnet.
„Er“ könnte in diesem Fall vielleicht sogar mit einer Steuer von 0 € rechnen. Wenn „Er“ eh nicht mehr als 7500 - ca. 9.000 € Gewinn erzielt hat.
Die Veranlagung hinaus zu schieben verspricht auch nicht viel.
Max. Frist bis 31.12.09 (mit Steuerberater, ohne ca. 30.09.09.)
Danach drohen Verspätungszuschläge und evtl auch Zinsen.
Steuerberater kostet aber auch relativ fiel Geld und bringt hier nicht sooooo viel. Ändern kann er auch nix. Und nur wegen des zeitlichen Vorteils rechnet es sich dann auch nicht. Soviel Zinsersparnis bringt der dann auch nicht. Da verlangt er viel mehr Steuerberatungskosten…
Rat:
Zusammenveranlagung und vorher vielleicht selber mit ElSter (Programm der Fiananzverwaltung, gratis dort zu erhalten) ausrechnen…