Getrennte Heizungszähler ?

Wir wohnen in einem Zwei-Familien-Haus zur Miete. Es gibt einen gemeinsamen Öltank ohne Zähler. Meine Frage : Muss der Vermieter zwei Zähler auf seine Kosten einbauen lassen, damit eine genaue Abrechnung erfolgen kann. Meiner Meinung nach muss doch jeder nur das Öl bezahlen, das er auch wirklich verbraucht. Wer kann mir diese Frage beatworten ? Danke

Hallo,

genau kann ich da leider nicht weiterhelfen.

Ich weiß nur, dass es irgendeine Regelung gibt, dass der Verbrauch auch (anhand der m²) geschätzt werden darf.

Ob man diese Regelung aber bei ihnen anwenden darf, weiß ich nicht.

Hallo, braunbrauni
von der Sache her kann man Deinen Vorstellungen folgen und bejahen. Es bleibt nur die Frage, handelt sich es um zwei Heizstellen, Kessel, Öfen? die mit getrennten Leitungen mit Heizöl aus dem gemeinsamen Tank bedient werden. Diese Frage bleibt offen. Wie soll man Deine Frage präzise und kompetent beantworten können?
Mit freundlichen Grüßen Willi

Lieber Anfrager!
Seit 1981 schreibt die Heizkostenverordnung die verbrauchsabhängige Abrechnung vor.
der Vermieter muß alle Räume mit Erfassungsgeräten ausrüsten. Der in den einzelnen Mietwohnungen erfasste Verbrauch bildet dann die Grundlage für die Abrechnung. Die Heizkostenverordnung ist zwingend.
Es sei denn, dass Sie mit Ihrem Vermieter einig sind die Heizkostenverortdnung nicht anzuwenden.
Mit freundlichem Gruß, großer Sucher!

Wenn es auch zwei völlig voneinander getrennte Heizungen gibt, müssen diese auch getrennt abgerechnet werden. Das betrifft dann nicht nur das Bild, sondern auch den Strom das Wasser usw. gibt es hingegen nur eine Heizung für beide Wohnungen, so werden die Heizkosten nach Verbrauch (50 %) und nach Quadratmeter berechnet.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Heizkörper sollten über entsprechende Messeinrichtungen verfügen, damit Sie nur das bezahlen was von Ihnen verbraucht wird.

MfG

Wo sind wir denn?
Selbstverständlich m u s s der Vermieter eine getrennte Abrechnung gewährleisten.

Hallo,
zuerst ist es wichtig, ob Ihr einzelne Oelöfen habt, die mit der Kanne befüllt werden, oder ob es eine Zentralheizung gibt. Wie sonst sollte der Verbrauch mit einem zweiten Zähler gemessen werden?
Was steht denn dazu in Deinem Mietvertrag?
Bei einer Zentralheizung, die mit Warmwasser betrieben wird, muß der Vermieter sogenannte Heizkostenverteiler anbringen um den Verbrauch am Wärme messen zu können.
Für den Fall, dass eine Warmluftheizung mit Oel betrieben wird, muß man wohl den Beheizten Raum berechnen und so die Kosten verteilen.
Es ist also von der Art der Heizung abhängig, wie die Kosten verteilt werden.
Mit Grüßen, Hubert Steiger.

Wenn sie diesen Zustand so gemietet haben , dann ist das auch so in Ordnung. Den Einbau der Zähler müssten sie wahrscheinlich selber bezahlen , da dies eine Modernisierung wäre.Wenn sie glauben , dass der Verbrauch sehr ungleichmässig sein könnte , würde sich dies aber unter Umständen lohnen.

Hallo,

wenn der Vermieter mit im Haus wohnt, gibt es eine Ausnahmeregelung. Aber nur wenn es sich um zwei Wohneinheiten handelt.

Wenn mehr als ein Mieter im Haus wohnt, muss ein Heizkostenverteiler eingebaut werden, der den jeweiligen Verbrauch ermittelt.

Ist das nicht der Fall, kann eine gewisser Satz (beim Mieterverein erfragen - dürfte um 15 % der Heizkosten betragen) von der Summe abgezogen werden.

Ob ein fehlender Verteiler sich nachteiligt auswirkt, hängt von vielen Faktoren ab.
Ab 2 Wohneinheiten, ist eine verbrauchsabhängige messung aber vorgeschrieben, somit Pflicht

Es gibt folgende Möglichekeiten:

  1. Heizkostenabrechnung nicht anerkennen und ggf. auch eine schätzung ablehnen.
    Ein Berufstätiger, welcher kaum daheim ist, hat nicht das Wärembedürfnis wie ein Rentner, der es auf dem Sofa gern warm hat.
  2. Kürzung um 15 %

LG
tina

Hallo,

der Vermieter muss gewährleisten, daß die Heizkosten nach a) m² und b) nach Verbrauch abgerechnet werden.
Das Verhältnis (50:50 oder 70:30) ist dem Mietvertrag zu entnehmen.

Ich rate zu einem Besuch beim örtlichen Mieterverein, die haben aktuelle Urteile.

*winke - philine

Ein klares „JA“

MfG