Hallo,
jemand ist 40 Jahre verheiratet und Rentner, keine Gütertrennung.
Die Ehepartner haben getrennte Kassen.
Die Frau arbeitet in Teilzeit, ist noch nicht rentenberechtigt, hat aber wesentlich weniger Lohn, als ihr Ehemann Rente.
Nun die Frage :
Hat eine verheiratete Frau jetzt schon einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil der Rente des Mannes(sie verdient im Beispiel wesentlich weniger als der Rentnerehemann ),obwohl sie noch nicht in Rente ist, oder steht ihr der Anteil erst dann zu, wenn sie selbst in Rente ist ?
Also kann sie den Anspruch notfalls einklagen ?
Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
Bernd
Ja! Witwenrente!
Hallo,
Hat eine verheiratete Frau jetzt schon einen gesetzlichen
Anspruch auf einen Teil der Rente des Mannes(sie verdient im
Beispiel wesentlich weniger als der Rentnerehemann )
Na und. Wenn der abnippelt, hat sie Anspruch auf Witwenrente und somit auf einen Teil seiner Rente und kann es sich gut gehen lassen!
Ach so! Bei Scheidung gilt mE Zugewinngemeinschaft!
Daher ist es toll, dass der Mann mehr verdiente!
Also kann sie den Anspruch notfalls einklagen ?
Muss sie nicht, ist ja vom Gesetz her geregelt!
Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
Glaub ich kaum! 
Bernd
René
Hallo,
es geht darum, ob der Frau jetzt schon der Rentenanteil zusteht, trotz verheiratet, also ohne Scheidung zu Lebzeiten ihres Rentnerehemannes.
Beispiel :
Mann hat 1500 Euro Rente
Frau steht noch im Arbeitsleben und verdient 700 Euro
Beide sind verheiratet, leben zusammen, haben lediglich getrennte Kassen.
Hat die Frau jetzt schon Anspruch auf einen Teil der Rente ?
Muss also, wenn die Frau darauf besteht, alles zusammengerechnet werden und durch 2 geteilt werden, im Beispiel also stünden dann jedem 1100 Euro zu.
Ist das so richtig ?
Beste Grüße
Bernd
Hallo,
wenn beide getrennt Kassen haben und jeder für sein Geld arbeitet warum sollte er denn gezwungen sein ihr von seinem Geld etwas abzugeben wenn das vorher auch nicht geschehen ist? Nur weil er jetzt mehr hat und sie weniger? Freiwillig sollte es geschehen und nicht unter Zwang.
Er kann ihr ein Taschengeld zur Aufbesserung geben denn darauf hat sie ja als Ehefrau einen Anspruch.
Gruß Sunny
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Hallo,
ich glaube, hier werden einige Sachen zusammengewürfelt, die nicht zusammen gehören.
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Grundsätzlich hat die Frau KEINEN Anspruch auf die Rente des Mannes. Warum auch? Es ist die Rente des Mannes und nicht die der Frau.
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Im Todesfall des Partners hat der andere Anspruch auf Witwenrente. Hierbei wird das Einkommen, das über dem Freibetrag liegt entsprechend angerechnet.
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Verdient ein Partner weniger als der Andere so hat dieser Anspruch auf Unterhalt. Inwiefern das praktisch geregelt wird, ist eine andere Sache.
Da dies ja wohl früher auch funktionierte, sollte sich Partner A eher die Frage stellen, was sich verändert hat.
Gruss