Getrennte Namensführung, kann Name der Frau

Hallo!

Folgende Sachlage: wir sind verheiratet und haben keine Ehenamen angegeben. Kann man sich nun nachträglich für einen der beiden Namen entscheiden, also beide nehmen den Namen der Frau oder kann dieser Name „Frau“ nur in Form eines Doppelnamens geführt werden?!

Werde da aus den §§ nicht ganz schlau.

Wer kann Klarheit verschaffen?

Hallo,

ich habe die §§ nicht präsent, kann aber aus Erfahrung berichten.
Bei der Anmeldung des Kindes ENTSCHEIDET man sich für den Familiennamen und diesen Namen bekommt dann das Kind. Doppelnamen sind (glaube ich) überhaupt nicht mehr zugelassen, jedenfalls falls doch, dann eher die Ausnahme.

Gruß

Bona

Hallo Bonaventura!

Danke für die Antwort. Dass das Kind einen der beiden Namen bekommt, ist klar. Soweit habe ich es verstanden. Meine Frage war eigentlich, wenn die Eheleute nun doch keine getrennten Namen mehr wollen, sondern nun beide z.B. Meyer heißen wollen, geht das dann oder kann derjenige Ehepartner, der vorher nicht Meyer hieß diesen Namen nur anhängen/vorstellen. Oder kann er seinen Geburtsnamen dann doch noch wegfallen lassen und den Namen des Ehepartners annehmen?

So klarer formuliert?

schade
Hallo,

Dass das Kind einen der beiden Namen bekommt, ist klar.

ok, das hatte ich falsch verstanden, sorry.

Meine Frage war eigentlich, wenn die Eheleute nun doch keine
getrennten Namen mehr wollen, sondern nun beide z.B. Meyer heißen
wollen, geht das dann oder kann derjenige Ehepartner, der vorher
nicht Meyer hieß diesen Namen nur anhängen/vorstellen. Oder kann er
seinen Geburtsnamen dann doch noch wegfallen lassen und den
Namen des Ehepartners annehmen?

Bezüglich dieser Frage erinnere ich mich dahingehend, dass die nachträgliche Anhängung unproblematisch ist (aber das weiß ich leider nicht mehr ganz sicher).

Gruß

Bona

Hallo,

ja, ihr beiden könnt’ eure Namen wann immer ihr wollt’ anpassen. Da ist dann alles möglich: dein, sein Name, Doppelname oder oder oder

Ohne 100%ig sicher zu sein: das könnt’ ihr auch beliebig oft machen. Aber das ist nicht besonders sinnvoll…

Haelge

Hi
die Bestimmungen über den Ehenamen des BGB § 1355 sind doch recht eindeutig.
Ziff. 2:
„(2) Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen der Frau oder des Mannes bestimmen.“

Nach Ziff.3 soll dies üblicherweise bei der Eheschließung erklärt werden.

Blah