Hallo!
Folgende Sachlage: wir sind verheiratet und haben keine Ehenamen angegeben. Kann man sich nun nachträglich für einen der beiden Namen entscheiden, also beide nehmen den Namen der Frau oder kann dieser Name „Frau“ nur in Form eines Doppelnamens geführt werden?!
Werde da aus den §§ nicht ganz schlau.
Wer kann Klarheit verschaffen?