Getrennte Steuerberechnung Ehepaar

Hallo,
kann mir jemand einen Tipp geben. Wir sind seit 2 Jahren verheiratet. Da wir finanziell aber nicht alles zusammenwerfen wollen, wüsste ich gerne, ob es eine Möglichkeit gibt aus dem gemeinsamen Einkommenssteuerbescheid zu ermitteln wen welcher Betrag betrifft. Unser Einkommen ist sehr unterschiedlich und Mann ist angestellt mit Steuerkl. 3 und ich bin selbstständig. Ist das mgl.?

Danke Grüße

Die Steuerklasse spielt beim Einkommensteuerbescheid keine Rolle.

Man könnte hier mathematisch vielleicht den „Dreisatz“ anwenden.

Der gesuchte Betrag Steueranteil der Frau = x verhält sich zur gemeinsam entrichtete Steuer GesS genauso wie das Einkommen der Frau FrauE zur Summe Eurer Gesamteinkünfte GesE.

x / GesS = FrauE / GesE

x = FrauE * GesS / GesE

Beispiel: Frau verdient (FrauE=)5000 Euro, der Mann 15000 Euro - GesE = 20000 Euro.
Steuerbescheid sagt: Gesamtsteuer GesS = 2000 Euro (ja, ich weiß, dass diese Zahlen Quatsch sind, aber sie lassen sich gut rechnen für das Beispiel).
X = 5000 * 2000 / 20000
x = 500 Euro - Anteil der Frau an der Steuer (welche Überraschung bei meinen Beispielzahlen - das Einkommen beträgt 1/4 des Gesamteinkommens, dann sollte auch 1/4 der Steuer der Anteil für die Frau sein)

Beatrix

Das ist nicht zielführend, da die Progression in deinem Dreisatz außen vor bleibt. Und wenn die Verhältnisse so sind:

spielt die Progression durchaus eine Rolle. Außerdem fehlen die Auswirkungen der Sonderausgaben etc.

@dominic_297e6a:

Wenn ihr einen Steuerberater habt, dann errechnet er das auf Knopfdruck.

Wenn nicht, dann muss man, um z.B. bei Elster Vergleichsberechnungen zu erhalten, den Steuerfall mehrfach anlegen und durchrechnen.

Es gibt noch die Möglichkeit, beim Finanzamt einen Aufteilungsbescheid zu beantragen, dies ist aber nur möglich, solange ein Leistungsgebot aus dem bereits ergangenen Bescheid noch offen ist.

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o. K., danke, dann werde ich das mal. Machen. Das heißt jeden einzeln anlegen und dann nochmal zusammen?

Bei Elster geht es nur so.

Es wäre doch erstmal die Frage, was genau du damit meinst. Denn Einnahmen und Ausgaben beider Personen beeinflussen sich bei der Steuer ja gegenseitig.

Beispiel:
A hat nen 450€-Job, und muß damit überhaupt keine Steuern zahlen.

Wenn A mit B verheiratet ist, und B verdient 5550€, dann sind das zusammen 6000€, und wird so betrachtet, als wenn jeder 3000€ verdient. Plötzlich muß A also Steuern zahlen, andererseits bekommt B wegen des rechnerisch viel niedrigeren Verdiensts Steuern wieder. Weil die Steuer aber progressiv ist, zahlen beide zusammen meistens deutlich weniger, als beide einzeln bei Getrenntveranlagung. (Es gibt Ausnahmen!)

Wen trifft den hier jetzt was, und vor allem wie?

Weiter:

A hat Werbungskosten, und wenn es nur die 1000€ Pauschale ist. A allein zahlt keine Steuern, dann ist da auch nichts mit Absetzen von Werbungskosten.
Durch die Zusammenveranlagung mit B zahlt A aber plötzlich auch Steuern, und kann die Werbungskosten absetzen.

Also: Was soll das bringen? Man kann den Unterschied zwischen beiden Veranlagungsarten berechnen, und daran entscheiden was man macht. Aber das sagt nichts darüber aus, wer wie beiträgt.

o. K., sorry, dass war mir so nicht ganz bewusst. Ich weiß natürlich wer was absetzen kann und was dann f ein zu versteuerndes Einkommen rauskommt. Dann ist bei A die Lst abzuziehen und danach muss er ja noch Einkommensteuer zahlen. Und da dachte ich ich kann das errechnen. Was B absetzen kann und Gewinn hat weiß ich natürlich auch.

Ja, natürlich kann man das errechnen. Auch in der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft können die Ehegatten ihren jeweiligen eigenen Anteil berechnen, eigenes Eigentum erwerben oder behalten, unterschiedliche Konten führen usw. Ehe heißt nicht automatisch, dass alles in einen Topf geworfen wird.

fja, und wie denn dann, dass war doch meine Frage

Haben wir doch oben schon besprochen:

Und irgendwie hattest du das auch schon verstanden:

Ja aber…

Du kannst dich zusammen oder getrennt veranlagen lassen, und auch erstmal so für beide Fälle die Steuern durchrechnen.
Aber wenn man zusammen veranlagt wurde, ist es schwer oder unmöglich, im Nachhinein zu sagen, wer wieviel Steuern zu verantworten hat.

Das ist durchaus möglich, das kann man centgenau ausrechnen.

Schön, Und wie?

Also ich habe es jetzt zusammen in Elster angelegt und denn kann unter dem Button Steuerberechnung wählen ob zusammen oder getrennt und da dann wiederum ob die Ausgaben zur Hälfte oder personenbezogen übernommen werden sollen.
Das hab ich jetzt gemacht. Und wenn ich nun die beiden einzelnen der gesamten gegenüber stelle eine Differenz von 240 Euro.
Jetzt kann ich doch aus den beiden getrennt veranlagten ersehen, wer wieviel Steuern zu zahlen hat oder liege ich da falsch?

Najaaaaa, du kannst die rückgezahlten 240€ abheben und verbrennen, und dich darauf versteifen, daß jeder von euch so viel Steuern gezahlt hat, wie es in der Rechnung für Einzelveranlagung steht.

Du kannst auch die zusammen gezahlten Steuern über irgendeinen Schlüssel auf euch beide verteilen. Vielleicht nach dem Verhältnis des zu versteuernden Einkommens laut Einzelveranlagung? Naja, das wäre linear, anders als die Steuer. Willste dir ein progressives Modell ausdenken? Wie soll das aussehen?
Irgendeine andere Idee?

Die Antwort auf die Frage, wie das gehen soll, ist @anon50614561 uns ja schuldig geblieben.

das ist die Art, wie meine Frau und ich das untereinander aufteilen, wenn wir uns gemeinsam veranlagen lassen. Diese Näherung ist für uns völlig ausreichend. :wink:

verstehe ich gerade nicht, was ist daran anders wie bei meiner Rechnung, bzw wie errechnet ihr das?

Ok, machen wir das ganze mal plakativ.

Mann und Frau machen ihre Steuererklärung. Für die gemeinsame Veranlagung werden 2.000 € Rückzahlung vorausgesagt, für die getrennte 1.000 und 500 €. Die beiden entscheiden sich für die gemeinsame Veranlagung.

Für das Aufteilen, errechnen sie die Summe der getrennten Veranlagung (1.500 €) und den jeweiligen Anteil daran (2/3 und 1/3). (Dreisatz)

Das Geld aus der gemeinsamen Veranlagung wird jetzt genau so ungeteilt: 666,- und 1.333,- € (den einzelnen Euro lasse ich mal unter den Tisch fallen).

Alles klar soweit?

Grüße
Pierre

ah, o. K., danke, dann werde ich das morgen mal so rechnen.

Ich habe jetzt die beiden Beträge aus der getrennten Veranlagung zusammen gezählt und davon den Prozentsatz für jeden ermittelt. Und nun nehme ich den Gemeinsam veranlagten Betrag und rechne aus dem die jeweils vorher ermittelten Prozente. Richtig?
getrennt
A = 3000
B = 5000
zusammen 8000 = 100%
A = 62,5 %
B = 37,5 %

Gemeinsam 7500 = 100%
A= 4.687
B= 2.813

Richtig