Getrennte Veranl. günstiger - Bestandskraft

moin,

nachdem person X das erste mal zum steuerberater gegangen ist, stellt sich heraus, dass für bereits bestandskräftige veranlagungen der vergangenen jahre die getrennte veranlagung günstiger gewesen wäre…

kommt man da noch rein - kein vorbehalt der nachprüfung - die haben den braten beim amt wohl gerochen !?

einer ne idee ???

danke

gruß vom inder

Schade !
Hallo,

nachdem person X das erste mal zum steuerberater gegangen ist,
stellt sich heraus, dass für bereits bestandskräftige
veranlagungen der vergangenen jahre die getrennte veranlagung
günstiger gewesen wäre…

Tja, schade !

kommt man da noch rein - kein vorbehalt der nachprüfung - die
haben den braten beim amt wohl gerochen !?

Kann aus zwei Gründen nicht sein:

  1. Manche Bundesländer haben automatisch (!) den Vorbehalt drin, manche nicht, da geht’s nur nach der Entscheidung des Bearbeiters. Kommt also schon mal auf’s Bundesland an.

  2. Beim FA gibt es kein Programm, das ermittelt, welche Veranlagungsart die günstigere ist. Warum auch ? Liegt ja allein am Stpfl, was er beantragt. Und das ganze manuell durchzurechnen macht ja wohl keiner.

einer ne idee ???

der Petz

Hi !

einer ne idee ???

Wollen wir im Einzelnen die Vorschriften von AO (Änderung von bestandskräftigen Bescheiden) und EStG (Veranlagungspflichten) durchgehen?

Hier dürfte wohl schnell erkennbar werden, dass es unter normalen Umständen unmöglich wird, an diese Bescheide heranzukommen.

Es dürfte sich daher wohl zu allererst die Frage stellen, ob in der bisherigen Veranlagung:

  1. sämtliche Einkünfte erklärt wurden oder
  2. bei der Höhe der Werbungskosten,… falsche (zu hohe Angaben) gemacht wurden.

Ergibt diese Prüfung, dass einer der beiden Punkte erfüllt sind, dürfte eine Änderung nach § 173 I 1 AO (Änderung führt zu höherer Steuer) möglich werden. Ob dann in diesem Zusammenhang allerdings auch die Art der Veranlagung neu gewählt werden kann (mit dem Endergebnis einer niedrigeren Steuer), habe ich nicht geprüft.

Hierzu geben aber sicherlich auch die Kommentare und auch die jüngste Rechtsprechung Auskunft.

BARUL76