Getrennte Veranlagung im Trennungsjahr

Hallo,

gesetz den Fall, dass ein Ehepaar (Steuerklassen 3/5, er Angstellter, sie nur Mini-EU-Rente)sich mitten im Jahr getrennt hat und er, der ausgezogen ist, sich auch polizeilich umgemeldet hat. Im Folgejahr ist
die Einkommenssteuererklärung fällig. Sie verlangt gegen den Willen des noch verheirateten, aber getrennt lebenden Partners die getrennte Veranlagung.

Nun dürfte der Partner mit dem höheren Einkommen wg. dem sogenannten „Schikaneverbot“ verlangen, dass die Steuer noch gemeinsam veranlagt wird. Bei getrennter Veranlagung würde er ja in die ungünstigere Steuerklasse der Ledigen rutschen. Sie aber hat Angst, dass es auch bei einer gemeinsamen Veranlagung zu einer Steuernachforderung kommen könnte. Wenn dies so wäre, würde die Nachforderung des Finanzamts nämlich an beide Eheleute gerichtet sein.

Sie aber weiß aus Erfahrung, dass ihr Mann die Steuernachforderung NICHT zahlen kann und nicht wird, da er verschwendungssüchtig ist und nie mit seinem Geld auskommt. Deshalb hat die Ehefrau berechtigte Ängste, dass eine etwaige Steuernachforderung gerichtlich bei IHR eingefordert werden wird. Und das, wo sie mit ihrer Mini-mini-EU-Rente selbst und allein nie Steuer hätte zahlen müssen. Aber bei Eheleuten ist es ja so, dass Steuernachforderungen vom Amt bei BEIDEN mit dem Gerichtsvollzieher eingetrieben werden können.

Hat sie nun irgendeine Chance, trotzdem die getrennte Veranlagung gegen den Willen des Partners durchzusetzen und trotz des „Schikaneverbots“? - Würde es evtl. Sinn machen, wenn sie im Trennungsjahr zum Anwalt geht und dem die Sachlage erläutert, so dass dieser schwarz auf weiß dokumentiert, dass sie die Trennung ja nur wegen der Betrügereien und der Verschwendungssucht des Ehegatten eingeleitet hat? Der Beispiel-Ehegatte wäre in diesem Fall sogar schon wegen Betrugs verurteilt worden.

Danke für Antworten! :smile:
Carola

Hallo, macht alles Sinn, was gepostet wurde. Aber gleich Anwalt??
Man bleibt vielleicht auf den Kosten sitzen. Gruß

Guten Tag,

die Beispielfrau hat so wenig Einkommen, dass sie für einen Scheidungsanwalt einen Gutschein vom Amtsgericht kriegen könnte, so eine Art Prozeßkostenhilfe oder so.

Gruß, Carola