Getrennte Veranlagung im Trennungsjahr

Hallo Experten,

Fritz Fleißig ist selbständig, seine Ehefrau Frieda Fleißig arbeitet Teilzeit mit Lohnsteuerklasse III.

Man trennt sich und Fritz gibt ohne Rücksprache mit Frieda seine Steuererklärung als Einzelveranlagung ab (vermutlich wegen der Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen). Daraufhin schreibt das FA Frieda an auch sie möge eine Steuererklärung abgeben.

Meine Frage: Kann Fritz das einfach so festlegen oder muß er Friedas Zustimmung einholen ? Wohlgemerkt es handelt sich um das Trennungsjahr, eine gemeinsame Veranlagung wäre rechtlich möglich. Frieda entstehen durch die Getrennte Veranlagung finanzielle Nachteile.

Es gibt eine Regelung, dass ein Ehepartner dem anderen auf diesem Wege keine finenziellen Nachteile erzwingen kann, finde aber meine Quelle nicht mehr.

Danke für Eure Hinweise.

Gruß

Nordlicht

Es gibt eine Regelung, dass ein Ehepartner dem anderen auf
diesem Wege keine finenziellen Nachteile erzwingen kann, finde
aber meine Quelle nicht mehr.

Meinst Du das Schikaneverbot?

Hallo,

zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Ehegatte verpflichtet ist, dem Antrag des anderen Ehegatten auf gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen, wenn die Trennung in den Veranlagungszeitraum fiel, hat der BGH in einem Urteil vom 23. Mai 2007 (XII ZR 250/04, Rdnr. 18 zu 5.) Stellung genommen.

Gruss

Meinst Du das Schikaneverbot?

Ich glaube, so heißt es.

Meinst Du das Schikaneverbot?

Ich glaube, so heißt es.

arnold445 hat ja schon was dazu geschrieben, als Ergänzung von mir noch R 26 Absatz 3 EStR:

Der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung ist rechtsunwirksam, wenn dieser Ehegatte im VZ keine positiven oder negativen Einkünfte erzielt hat oder wenn seine positiven Einkünfte so gering sind, dass weder eine Einkommensteuer festzusetzen ist noch die Einkünfte einem Steuerabzug zu unterwerfen waren, und zwar selbst dann, wenn dem anderen Ehegatten eine Steuerstraftat zur Last gelegt wird.