Hallo Experten,
Fritz Fleißig ist selbständig, seine Ehefrau Frieda Fleißig arbeitet Teilzeit mit Lohnsteuerklasse III.
Man trennt sich und Fritz gibt ohne Rücksprache mit Frieda seine Steuererklärung als Einzelveranlagung ab (vermutlich wegen der Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen). Daraufhin schreibt das FA Frieda an auch sie möge eine Steuererklärung abgeben.
Meine Frage: Kann Fritz das einfach so festlegen oder muß er Friedas Zustimmung einholen ? Wohlgemerkt es handelt sich um das Trennungsjahr, eine gemeinsame Veranlagung wäre rechtlich möglich. Frieda entstehen durch die Getrennte Veranlagung finanzielle Nachteile.
Es gibt eine Regelung, dass ein Ehepartner dem anderen auf diesem Wege keine finenziellen Nachteile erzwingen kann, finde aber meine Quelle nicht mehr.
Danke für Eure Hinweise.
Gruß
Nordlicht