Getrennte Veranlagung oder gemeinsame Veranlagung

Was bedeutet getrennte Veranlagung bei Abgabe einer Steuererklärung. Und kann ich als Berufstätige wenn mein Mann selbständig ist, dann doch Steuerklasse 3 nehmen?
Welche Auswirkungen hätte das?

Zusammenveranlagung: Freibeträge der Partner werden zusammen gerechnet, Steuerermittlung nach Splittingtabelle: Gesamtbetrag der Einkünfte / 2, Steuerermittlung laut Grundtabelle, Ergebnis * 2 ergibt Splitting-Steuer.
Getrennte Veranlagung: Jeder Ehegatte versteuert seine Enkünfte getrennt, Steuer jeweils nach Grundtabelle (= wie Ledige)(im Regelfall ungünstiger)
Steuerklassenwahl= Steuerabzug wird bei Steuerklasse 3 so ermittelt, als sei der Inhaber Alleinverdiener (= Splittingtabelle, auch die Freibeträge des anderen Ehegatten werden beim Steuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt. Wenn der Partner selbständig ist und Einkünfte bezieht, erhen sich seine Vorauszahlungen bzw. seine Jahressteuerlast um den Betrag, um den sich der Steuerabzug in der Steuerklasse 3 vemindert.

Hallo,

getrennte Veranlagung bedeutet, dass du und dein Mann jeweils eine eigene Steuererklärung abgeben, so wie Alleinstehende. Die Steuern werden nach Grundtabelle berechnet. Das kann günstig sein, wenn einer der Ehepartner hohe Progressions-Einkünfte hat, im Ausland arbeitet und auch manchmal bei Selbständigen.

Wenn dein Mann selbständig ist, vergibt das FA fast immer automatisch die Steuerklasse 3 an die Ehefrau. Nur in seltenen Fällen übersehen sie es und die Frau behält die Steuerklasse 4.
Auswirkung: Du bekommst bei deiner Arbeit weniger Steuern abgezogen jeden Monat.
Sollte dein Mann Gewinn machen, könnt ihr erstmal mit einer ordentlichen Nachzahlung rechnen. Deshalb ist es ganz günstig, wenn auch der Selbständige Vorauszahlungen zur Einkommensteuer leistet.
Wenn er Verlust hat, kann es je nach Höhe, wenig bis gar keine Auswirkungen haben. Das ist aber ohne Zahlen schlecht zu sagen

VG Shelly

Hallo dpuenktchen,

getrennte Veranlagung bedeutet, dass verheiratete je eine eigene Steuererklärung abgeben und somit nach der Grund- und nicht nach der Splittingtabelle versteuert werden. Dies kann u.U. günstiger sein.Allerdings kann ich hierzu keine pauschale Aussage treffen.

Als verheiratete haben Sie die Möglichkeit ein sogenanntes Ehegattensplitting vorzunehen. Also einer kommt in die Steuerklasse 3 und zahlt einen geringeren Steuersatz und einer kommt in die fünf und zahlt einen höheren. Sinnvoll ist, wenn der Meistverdiener die günstigere Steuerklasse wählt. Allerdings wird am Jahresende mit der Steuererklärung erst abgerechnet. Somit kann so eine Konstellation zu einer Steuernachzahlung führen.

Viele Grüße

Mirko

Hallo,

ich muss noch ein paar Sachen nachschauen, um ihre Fragen korrekt beantworten zu können. Ich hab leider nicht alles im Kopf, besonders das Thema Steuerklassen-

ich melde mich aber auf jeden Fall die nächsten Tage noch mal.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine

Frag Deinen Steuerberater, denn der haftet, sollte die Auskiunft falsch sein

Hallo,

am Besten beantwortet diese Quelle Deine Frage:
http://www.steuertipps.de/lexikon/veranlagung-ehepar…
Falls dann noch etwas unklar ist, einfach noch einmal melden.

Sorry … bin da nicht der Experte … hier sollte jemand mit Steuerkenntnissen gefragt werden … ABER … ich rufe bei solchen Fragen einfach mein Finanzamt an … die waren immer sehr hilfsbereit und da kommt die ANtwort direkt vom Fachmann.

Gruß

Getrennte Veranlagung bedeutet, Sie sind verheiratet und wählen nicht die Zusammenveranlagung.
Sie können Steuerklasse 3 nehmen, das würde bei einer getrennten Veranlaung aber vermutlich zu einer Steuernachzahlung führen, da diese wie Steuerklasse I oder IV berechnet wird.

Die getrennte Veranlaung ist nur in ganz seltenen Ausnahmefällen wirklich günstiger. Sie sollten also eher Steuerklasse IV wählen und eine Zusammenveranlagung durchführen. Mit eienem Steuerprogramm, z.B. Elster (kostenlos) können Sie den Unterschied berechnen.

Welche Auswirkungen hätte das?

Die Auswirkung wäre, je nachdem, wieviel Einkommensteuer-Vorauszahlungen ihr Mann geleistet hat, dass die Nachzahlung bei St.Kl. III entsprechend höher wäre als bei St.Kl. IV, in der Sie schon mehr Lohnsteuer zahlen.

Getrennte Veranlagung bedeutet, dass jeder Partner steuerlich so gestellt wird, als ob er allein stehend wäre. D.h. es werden im Prinzip zwei Einzelveranlagungen durchgeführt.
Weitere und ausführlichere Erläuterungen gibt es z.B. unter http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-10…
Bei der Steuerklassenwahl können Sie als Arbeitnehmerin sicherlich Steuerklasse 3 wählen, wenn Ihr Mann selbständig ist, er bekommt dann eben eine Lohnsteuerkarte der Steuerklasse 5 zugewiesen, die er aber nicht benutzt.
Die Auswirkungen zeigen sich darin, dass Ihr Nettogehalt monatlich höher wäre. Allerdings muss Ihr Mann für seinen Gewinn aus selbständiger Arbeit vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen leisten.
Unterm Strich, d.h. wenn Sie sich zusammen veranlagen lassen würden, ist die Steuerklasse unterm Jahr egal, denn sie spielt eben nur eine Rolle beim monatlichen Lohnsteuerabzug.
Aber Achtung! Wählen Sie unterm Jahr Steuerklasse 3 und lassen sich dann getrennt veranlagen droht Ihnen eine ordentliche Nachzahlung, denn Steuerklasse 3 berücksichtigt Frei- und Höchstbeträge, die für ein Ehepaar gelten, das sich zusammen veranlagen lässt, daher das höhere Netto.

Hallo.

Getrennte Veranlagung bedeutet im Prinzip, dass ihr beide steuerlich behandelt werdet, als wärt ihr nicht verheiratet. Die Alternative wäre die Zusammenveranlagung, die also eure Einkünfte zusammenfasst. Die Zusammenveranlagung hat in der Regel den Vorteil, dass Freibeträge, die der eine nicht vollkommen ausschöpft, von dem anderen noch benutzt werden können (Beispiel: 100€ Freibetrag, du brauchst nur 80 davon, dann kann dein Mann zu seinen 100€ noch deine 20€ nehmen!) Außerdem ist der Steuersatz in der Regel etwas niedriger.
In der Regel ist also Zusammenveranlagung besser.

Du kannst Steuerklasse 3 wählen. Da ihr verheiratet seid gibt es 2 Möglichkeiten: 4 und 4, oder 3 und 5. Es empfielt sich, dass du 3 und dein Mann 5 nehmt, da die Steuerklasse für deinen Mann ja irrelevant ist.

Hoffe geholfen zu haben.

Lg Chris

Hallo,

die getrennte Veranlagung heißt, dass sie so veranlagt werden, als wären sie quasi nicht verheiratet. Die Einkünfte der Ehegatten werden gesondert betrachtet und veranlagt. Je nach Höhe der Einkünfte kann das bei Eheleuten uU sogar günstiger sein, als die Zusammenveranlagung. Müßte man immer vor Abgabe der Einkommensteuererklärung überprüfen und die Steuererklärung danach abgeben.

Und kann ich als Berufstätige dann doch Steuerklasse 3 nehmen?

Ja, das könnten Sie.

Welche Auswirkungen hätte das?

Bei der Kombination der Steuerklassen 3/5 kann es zu zT hohen Nachzahlungen in der Einkommensteuer kommen.
Im Internet gibt es aber Steuerklassenrechner, mit denen Sie überprüfen können, ob die Wahl 3/5 Sinn macht.

LG Corinna

Hallo dpünktchen,

getrennte Verantlagung bedeutet, dass Sie und Ihr Mann sozusagen eine eigene Einkommensteuererklärung abgeben und nach der Grundtabelle versteuert werden und nicht nach der Splittingtabelle. I.d.R. ist das schlechter, es kann aber in Einzelfällen auch günstiger sein - jedoch stecke ich in diesem Bereich nicht weit genug drin, um hier eine konkrete Empfehlung aussprechen zu können. (Hier ist auch wirklich der Einzelfall entscheidend, evtl. müssten Sie da zu einem Steuerberater gehen, dem Sie dann einen Überblick über Ihre gesamte Situation geben.)

Sie können Steuerklasse 3 wählen, sind dann aber verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Da Sie unterjährig „zu wenig“ Steuern gezahlt haben, müssen Sie dann für Ihr Arbeitnehmergehalt i.d.R. Einkommensteuer nachzahlen. Natürlich gibt es hier noch weitere Faktoren, z.B. wenn Sie sehr hohe Werbungskosten haben - z.B. doppelte Haushaltsführung, Fahrtkosten etc.
Ach so, die Steuererklärung müssen Sie natürlich sowieso abgeben, da Ihr Mann selbständig ist!
Die Auswirkung wäre, dass Sie normalerweise immer Steuern nachzahlen müssten, aber Sie hätten dann während des Jahres auf dem Lohnzettel weniger Abzüge (quasi Zinseffekt). (Geht leider mit den Sozialversicherungen nicht…)
Im Endeffekt zahlen Sie immer die gleiche Steuersumme für jedes Jahr.

Hallo,

da muss ich einiges aufklären; also:

  1. Die Steuerklassen bewirken nur während des Jahres eine anders berechnete Voraus(!)zahlung. Mit der Abrechnung (Steuererklärung) wird dies wieder ausgeglichen.
  2. Eheleute werden regelmäßig gemeinsam veranlagt. Diese hat den Vorteil, dass die Einnahmen zusammengezählt und dann (günstiger) besteuert werden.

Nur in sehr exotischen Fällen - z.B. wenn ein Ehepartner bewusst ein negatives Einkommen in andere Jahre übertragen möchte - ist die getrennte Veranlagung günstiger. „Normalerweise“ tritt dies nicht auf.

Wenn du das für dich doch näher prüfen möchtest, solltest du dir einen Stuerberater suchen und sehr detailliert deine Situation erklären.

Ich hoffe, das hilft.
Viele Grüße
Roger

Hallo,

hier bin ich wieder. Sorry für die lange Wartezeit. War letzte Woche enorm im Streß.

Ich versuch mal, die Frage so umfassend wie möglich zu beantworten.

Also erst mal zum Thema Steuerklasse. Als Ehegatten hat man grundsätzlich 2 Möglichkeiten: entweder Steuerklasse 4 für beide oder die Kombination 3/5. Die 3 nimmt normalerweise derjenige, der besser verdient, weil der Steuersatz niedriger ist als bei 5.
Das können nur sie selber entscheiden, ob sich das für Sie lohnt.

Zur getrennten Veranlagung gibt es folgendes zu wissen:
Getrennt veranlagen kann man sich nur lassen, wenn man auch die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllt.
Jeder Ehegatte gibt eine eigene separate Steuererklärung ab, als ob er alleinstehend wäre. Es gibt ein Kästchen auf dem Mantelbogen, dass kann man ankreuzen.
Jeder wird für sich besteuert und jeder bekommt einen eigenen Bescheid.
Die Zustimmung des anderen Ehegatten ist nicht notwendig. Er muss ebenfalls getrennt veranlagt werden.
Besteuert wird nach dem Grundtarif (ungünstiger im Vergleich zum Splittingtarif), Sonderausgaben werden wie bei Alleinstehenden berechnet. Kinderfreibeträge werden hälftig berücksichtigt. Außergewöhnliche Belastungen berechnen sich nach dem gemeinsamen Einkünften und werden dann hälftig zugerechnet, es sei denn, es gibt einen Antrag auf andere Aufteilung.

Ganz wichtig ist, eine getrennte Veranlagung geht nicht, wenn einer der Ehegatten keine Einkünfte oder so geringe Einkünfte hat, dass keine Einkommensteuer festgesetzt werden kann und auch kein Steuerabzug vorgenommen wurde (Lohnsteuer z.B.).

So, ich hoffe, ich konnte alle Frageb beantworten.

Viele Grüße
Nadine

Was bedeutet getrennte Veranlagung bei Abgabe einer
Steuererklärung. Und kann ich als Berufstätige wenn mein Mann
selbständig ist, dann doch Steuerklasse 3 nehmen?
Welche Auswirkungen hätte das?

Hallo dpuenktchen,

vorbehaltlich einer detaillierten Schilderung des Sachverhaltes ohne Eingehung einer Rechtsverbindlichkeit nehmen wir zu Ihrer Frage wie folgt Stellung:
Getrennte Veranlagung bedeutet, dass gemäß § 26a I EStG jedem Ehegatten, die von ihm bezogenen Einkünfte zuzurechnen sind. Das Einkommen eines jeden Ehegatten wird also nach dem Grundtarif (§ 32 a IV EStG) und nicht wie bei Zusammenveranlagung nach § 26b EStG nach dem niedrigeren Splittingtarif versteuert. Es ist natürlich möglich, dass Sie für sich die Steuerklasse 3 in Anspruch nehmen, allerdings müssen Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuerjahreserklärung mit einer Nachzahlung rechnen.

Im Falle weiterer Fragen steht Ihnen einer unserer Steuerberater in Stuttgart zur Verfügung.