Getrennte Veranlagung über Widerspruch ändern?

Hallo liebes Forum,

wir nutzen seit Jahren ein Steuerprogramm, das uns diesmal (und erstmalig) empfohlen hat eine ‚getrennte Veranlagung‘ vorzunehmen.

Falls es sich nun doch herausstellt, dass diese Wahl unterm Strich doch finanziell ungünstiger ist (weil das Programm beispielsweise eine fehlerhafte Berechnung vorgenommen hat), können wir dann im Rahmen eines Widerspruchs innerhalb der Frist auf eine ‚Zusammenveranlagung‘ umstellen?

Danke für eure Hilfe,
degas :smile:

hallo,
meines wissens nach funktioniert das nicht.
man gibt bei der abgabe der ekst-erklärung an, wie man veranlagt werden will, und so wird das dann auch umgesetzt.
ein widerspruch richtet sich ja gegen unkorrekte entscheide bzw. gegen unvollständige berücksichtigung der geltend gemachten angaben.
sinnvoller wäre, sich ein seriöses steuerprogramm gugulegen und beide berechnungsarten durchlaufen zu lassen. die guten steuerprogramme lassen diese möglichkeit zu und geben i.a. auch an, warum gewechselt werden soll.h
letzte sicherheit kann ein steuerberater geben - ist die deifferenz zwischen getrennt und zusammen veranlagt gross genug, ist die beratung durch den steuerberater das geld allemal wert.
saludos, borito

Hallo,

das weiß ich leider nicht,
aber ich würde dem Programm nicht blind alles glauben.
Überprüft das lieber nochmal, die Eingaben, dann mit nem anderen Programm oder Steuerberater.

Bin mir auch nicht sicher, ob man da so einfach nach Belieben wechseln kann…

Viele Grüße

Paola

Hallo, muss passen
gruss Hermann47