Getrennte Veranlagung

Eine verheiratete Frau, hat sich Anfang 2005 von Ihrem Mann getrennt. Hat Sie das Recht die getrennte Veranlagungsart für ihre Steuererklärung 2004 zu wählen OHNE Zustimmung ihres Ehemannes? Wenn ja, müssen trotzdem beide Ehepartner ein gemeinsames Formular benutzen oder kann sie ihre Steuererklärung separat abgeben? (Ohne die Daten des Ehemannes)

Die getrennte Veranlagung kommt nicht für getrennt lebende, sondern nur für zusammenlebende Ehegatten in Betracht, genauer gesagt für solche, die die Voraussetzungen der Ehegatten-Veranlagung erfüllen, was hier im Jahr 2004 und 2005 gegeben ist.

Ehegatten werden getrennt veranlagt, wenn einer von ihnen dies beantragt. Grundsätzlich muss der andere Ehegatte dann die getrennte Veranlagung hinnehmen, auch wenn die Zusammenveranlagung für beide gemeinsam günstiger wäre. Bezieht allerdings ein Ehegatte keine eigenen Einkünfte, erklärt die Rechtsprechung seinen Antrag auf getrennte Veranlagung unter dem Gesichtspunkt des Schikaneverbots für unwirksam.

Die Abgabe der Einkommensteuererklärung erfolgt bei getrennter Veranlagung analog der Einzelveranlagung.

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