Getrennte Vertäge Grundstück + Haus

Hallo,

ich habe ein Angebot bekommen, ein Grundstück zu kaufen (der Besitzer ist selbst Makler) und mit einem Werksvertag von einer anderen Firma das dazugehörige Haus (Neubau).
Vorteile für mich: Keine Maklercourtage und Grunderwerbssteuer nur auf den Preis des Grundstücks.
Frage: Worauf muss man achten, damit die Grunderwerbssteuer nicht auch für das Haus anfällt? Gibt es bei diesem Verfahren Risiken gegenüber einem einzigen Kaufvertrag für beides, auf die man achten sollte?

Danke

Ronald Heyne

Hallo,

ich habe ein Angebot bekommen, ein Grundstück zu kaufen (der
Besitzer ist selbst Makler) und mit einem Werksvertag von
einer anderen Firma das dazugehörige Haus (Neubau).
Vorteile für mich: Keine Maklercourtage und Grunderwerbssteuer
nur auf den Preis des Grundstücks.
Frage: Worauf muss man achten, damit die Grunderwerbssteuer
nicht auch für das Haus anfällt? Gibt es bei diesem Verfahren
Risiken gegenüber einem einzigen Kaufvertrag für beides, auf
die man achten sollte?

Danke

Hallo Ronald,

zuerst einmal ist darauf aufmerksam zu machen, dass Grundsteuer entweder für unbebaute oder für bebaute Grundsstücke anfällt. Die Grundsteuer ist vom Eigentümer zu zahlen. Beim Kaufvertrag muss der Notar/Grundbuchamt die Eintragung an das Finanzamt melden. Ist das Grundstück bebaut, gibt es keine Trennung der Grundsteuer von Grundstück und Gebäude. Der Wert wird vom Fiannzamt festgelegt. Daraus wird dann auch die Grundsteuer nach dem jeweiligen Grundsteuerhebesatz der Kommune berechnet.

Gruss Günter

Ähh, die Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer sind 2 verschiedene Paar Schuhe!

Die Grundsteuer wird jedes Jahr fällig und in der Regel quartalsweise abgebucht. Sie ist das Produkt aus Grundsteuermessbetrag (wird vom Finanzamt ermittelt) und Hebesatz der Gemeinde. Bei mir kommen da etwa 800 Euro pro Jahr raus.

Die Grunderwerbsteuer wird nur einmalig fällig, nämlich bei Erwerb eines Grundstückes (daher ihr Name). Sie beträgt beträgt 3,5% des Kaufpreises.

Ich habe damals ein Grundstück mit Haus drauf gekauft, daher kenne ich mich nicht so genau aus, wie es mit blanken Grundstücken aussieht. Ich kann mir aber vorstellen, dass die Erschließungskosten für das Grundstück größer sind als die Grunderwerbsteuer mit Haus drauf.

Nunja, bei jedem Hauskauf ist der Staat sowieso der Gewinner: 16% MWST + 3,5% Grunderwerbssteuer. Ein Fünftel des Geldes geht also an Herren Eichel :frowning:

Hallo,
steuerlich heißt das Stichwort glaube ich: Bauträgerbindung. Es darf bis zur Grundbucheintragung keine Bindung an einen Bauträger geben - ansonsten wird das Grundstück grunderwerbssteuerlich als bebaut betrachtet. ( also Gesamtkosten müssen mit 3,5% versteuert werden.

Nachteile eines getrennten Erwerbs gibts auch:
Ab Lasten- Nutzenübergang haftet man selbstverständlich für alle Schäden: spielende Kinder, versäumter Winterdienst etc.
dein Grundstück kann über Nacht zur Müllhalde der Nachbarn werden…
dein Traumhaus paßt nicht aufs Grundstück, weil das mit dem Bauamt nicht richtig geklärt war und du den Baum in der Mitte doch nicht fällen darfst und die plötzlich gesichtete Froschart (immer sehr selten! Art meistens vom Aussterben bedroht), ein größeres Anrecht hat auf dem Grundstück zu wohnen hat als du und deine Familie.
Alle Kosten Grundsteuer, Straßenreinigung, Kanalisation etc fallen bereits an.

Aber unterm Strich spart (Geld aber keine Nerven) man, wenn man selber Bauherr ist und nicht vom Bauträger kauft.

Gruß Norbert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ähh, die Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer sind 2
verschiedene Paar Schuhe!

Hallo Stefan, gebe Dir recht. Ich habe die Frage aus der Sicht der Grundsteuer statt der Grunderwerbsteuer beantwortet. Sorry.

Gruss Günter

Hallo Stafan,

Nunja, bei jedem Hauskauf ist der Staat sowieso der Gewinner:
16% MWST + 3,5% Grunderwerbssteuer. Ein Fünftel des Geldes
geht also an Herren Eichel :frowning:

das stimmt zum Glück so pauschal nicht! Beim Kauf von Privat fällt für den Staat (von ggf. zu versteuernden Spekualtionsgewinnen beim Verkäufer einmal abgesehen) nichts ab.

Freundliche Grüße

wolle

Hi Wolle :smile:

Stimmt, aber nur dann, wenn der Voreigentümer mindestens 10 Jahre das Haus privat genutzt hat. Sonst wird auch hier kräftig abkassiert!

cu Stefan.