Hi Leute
Jemand hat dieses Schild gesehen,
http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zeichen_241.svg
wobei das Fahrrad mit orangfarbenem Signalband durchgestrichen war.
Was bedeutet das jetzt?
Ist Fahrradfahren hier ganz verboten oder gilt der Weg ab hier als gemeinsamer Geh- und Radweg?
Gruß
Manfred
hi,
mit orange schwarzes klebeband abgeklebt ordnet an, radweg nicht benutzen.
hauptmann
So würde man das wohl verstehen.
Wobei ein teilweise überklebtes Schild sicher keine rechtliche Wirkung hat.
Also frei nach der Situation entscheiden, wenn möglich kann man ab dem Schild auf der Fahrbahn radeln…
BB
…wobei ich meine, die Farben des Klebebandes spielen dabei keine Rolle 
Äh, hab die Antwort grad nochmal durchgelesen -
Sollte man die teilweise Überklebung tatsächlich als wirksame Anordnung betrachten wollen, hebt diese lediglich die Benutzungspflicht auf.
Der vorher für Radler reservierte Teil des Weges kann dann immer noch freiwillig befahren werden.
Aber da das Klebeband die Bedeutung des Schildes in Frage stellt, kann eine Fehl- oder Missachtung dem Verkehrsteilnehmer nicht angelastet werden. Also auch radeln auf dem Fußweg, laufen auf der Fahrbahn,…
Nur KFZ dürfen die Fahrbahn nicht verlassen - wobei je nach gegebener Örtlichkeit auch ein Fahrzeugführer auf die Idee kommen könnte auf dem ehemaligen Rad-Fußweg zu parken, dabei könnte auch die Grundlage der Sanktionierung interessant werden…
Was bedeutet das jetzt?
Hi,
ganz einfach,
der Gesetzgeber hat gesagt Radwege müssen benutzt werden. Die wirklich Regierenden haben gesagt der Gesetzgeber kann uns und mal, Gesetze machen wir doch lieber selber.
Also sprach der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wir schaffen mal schnell die Radwegepflicht ab. Schon müssen die Verkehrszeichen verschwinden.
http://www1.adfc.de/Metanavigation/Presse/Pressemitt…
War sowieso lästig die Gewaltenteilung, ein richtiger Rechtsstaat können nur Juristen erreichen.
Somit ist wieder mal bewiesen, den Wahlzirkus können wir uns sparen, denn die Volksvertreter habe eh nichts zum sagen.
Wer Sarkasmus findet darf ihn gerne einrahmen.
Q-Gruß
Hallo q_,
es scheint genau das Gegenteil von dem, was du bemängelst, geschehen zu sein. Der Gesetzgeber hatte schon vor Jahren die Normen so angepasst, dass die Benutzung der Straße für Radfahrer als Regelfall gilt und nur in Ausnahmefällen (Gefährdung) eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet werden kann. Die Exekutive hat diese Vorgabe vernachlässigt. Daher mussten Verwaltungsgerichte auf Antrag eines Verkehrsteilnehmers entsprechende Entscheidungen treffen.
Zur Sachlage: Radfahren auf der Straße erhöht prinzipiell die Sicherheit. Daher ist es zu begrüßen, wenn die Radwegbenutzungspflicht auf bestimmte Straßen beschränkt wird. Als Auto- und Fahrradfahrer begrüße ich dies sehr.
Viele Grüße
Ultra
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Herzlichen Dank an alle / owT
owT
Hallo,
Zur Sachlage: Radfahren auf der Straße erhöht prinzipiell die
Sicherheit.
Ähem, aber nur für die Fußgänger, oder?
Viele Grüße
Markus
Nein, insbesondere auch für Radfahrer!