Getrenntleben vor Scheidung

Hallo,

meine Frau beabsichtigt die Scheidung einzureichen. Ein Trennunsjahr liegt nicht vor.

Sie will nun in unserem Haus ( wir nutzen Wohnzimmer - Küche - Schlafzimmer - Bad - Gäste-WC - Arbeitszimmer ) von mir getrennt leben.

Daß sie im Wohnzimmer schläft, kann ich ja aktzeptieren.
Aber:

  1. Kann sie mir den Zugang zu Räumen verbieten ???

  2. Kann sie mir die Nutzung von Einrichtungen
    verbieten ??

  3. Wie sieht es mit der Hausratnutzung aus,
    insbesondere mit Sachen, die ich in die Ehe
    eingebracht habe.

Vielen Dank für Eure Unterstützung bei diesen heiklen Fragen.

MfG

Stefan Seidel

Moin Stefan,

vorab…ich bin kein Scheidungsexperte, allenfalls eine Leidensgenossin, die das schon hinter sich hat.

Getrennt leben in einem Haus ist natürlich möglich, wenn man vernünftig miteinander umgeht und die Räume aufteilt. Dabei sollte jeder einen Raum nur für sich bekommen und den Rest muss man eben gemeinsam nutzen.

zu 1. Da stellt sich mir die Frage zu welchen Räumen sie dir den Zugang verwehren will. Jeder sollte es respektieren, den einen Raum, den nur der andere nutzt, auch nicht zu betreten, sofern die Räumlichkeiten dies zulassen. Mit ein wenig gutem Willen ist dies sicher möglich, aber wirklich verbieten kann man das Betreten meiner Meinung nach nicht.

zu 2. Die Nutzung von Einrichtungen…kann ich nicht nachvollziehen, was damit gemeint ist. Aber verbieten lässt sich das sicher auch nicht, sofern es sich nicht um ganz persönliche Einrichtungen handelt.

zu 3. Was du in die Ehe eingebracht hast, gehört auch nach der Ehe dir, was auch für deine Frau gilt. Beim Rest gehe ich mal von einer Zugewinngemeinschaft aus, sofern ihr keinen Ehevertrag habt. Das wird dann später geteilt und auch dabei sollte man sich gütlich einigen.

Ich kann dir nur einen Rat geben. Versuche eine gütliche Lösung und rede mit ihr. Alles andere wird verdammt teuer. Ich habe 4 Jahre Scheidungskrieg hinter mir und das war verdammt teuer, aber wenn einer nicht mitzieht, kann man nichts machen.

Ich wünsche dir alles Gute und konnte dir hoffentlich ein wenig helfen.

Gruß Britta

Hallo Stefan,

leider komme ich erst jetzt dazu zu antworten, da ich ein paar Wochen weg war.

Grundsätzlich solltest Du für Dich und sie für sich klären, ob es eine „Rosenkriegtrennung“ werden soll oder eine faire Trennung. Das ist sicherlich bei aufkommenden Emotionen nicht leicht, allerdings gibt es auch ein Leben (wie es auch immer sein wird) nach der Trennung. Die Weichen werden also jetzt für diese Zeit gestellt. Ein Trennungsjahr im gleichen Haushalt ist nicht einfach, da doch vieles zusammenfließt. Z.B. eine Aufteilung des Kühlschrankplatzes, z.B. jeder wäscht seine Wäsche selbst, etc. sind sicherlich Möglichkeiten, die Trennung zu leben, ansonsten ist es wohl eher wie eine WG ohne Aufgabenteilung. Ob Räume und Hausrat aufgeteilt und Nutzungsverbote ausgesprochen werden kann eine Einigungssache sein, im Zweifel immer einen Anwalt fragen (der bei jeder Anfrage natürlich sein Honorar verlangt).

Es kann im Endeffekt darum gehen, dass nach Ablauf eines Jahres beide Partner gleichlautend sagen, dass sie voneinander getrennt im gleichen Haushalt gelebt haben. Damit man keinem die Möglichkeit gibt das Trennungsjahr anzuzweifeln, z.B. dadurch, dass einer die Wäsche von Beiden regelmäßig gewaschen hat, können diese Trennungsregeln aufgestellt werden. Im Streitfall oder bei Uneinigkeiten sollte dann wohl ein Rechtsanwalt/Mediator zu Rate gezogen werden.

Weitere Fragen, die sich stellen und ggfls. das jetzige Verhalten beeinflussen sollten, können sein:

Was ist nach dem Trennungsjahr ?
Wer soll im Haus wohnen bleiben ?
Kann einer schon jetzt ausziehen ?
Wie werden die Kosten gestaltet und getragen ?
Etc.

Ich hoffe, die Antwort hilft Dir ein wenig weiter.

Mit freundlichem Gruß

p

Hallo,

verbieten im eigentlichen Sinn geht im gemeinsam bewohnten Haus nicht, es sei denn es gibt bereits eine richterliche Verfügung in der klar geregelt ist wer was u.s.w. darf.

Unabhängig davon macht das ganze nur die Nerven von allen Beteiligten kaputt.
Meine pers. Meinung besteht darin die sieben Sachen zu packen und sich eine möbilierte Bude zu nehmen (hab ich so gemacht).
Alles weitere dann vor Gericht klären wer Anspruch hat auf dies oder jenes.

fg longwolf

Hallo Stefan, ich würde vorschlagen, setze dich mit deiner Frau zusammen und versucht, einen vernünftigen Weg zu finden, wie ihr was handhaben wollt, sonst gibt es nur Ärger, Frust und Stress. Die Sachen, die du mit in die Ehe gebracht hast, spielen zur Zeit noch keine Rolle, erst nach der Scheidung, glaube ich jedenfalls.

Mfg Ana-Log

Hallo ,

bin zwar kein Rechtsanwalt, Du hast mich als versicherungsexpertin ausgewählt. Meines Wissens nach heißt es: „vom Tisch und Bett getrennt“. Und das geht nicht unter einem Dach mit einer Küche, einem Bad usw. Wie wollt ihr das ein Jahr lang durchstehen? Wieso wartest du so lange? Oder sie? Wird das nach einem Jahr besser oder wird die Situation so schlecht, dass eine Einigung nicht möglich sein wird? Lieber ein Ende mit Schrecken…du weißt schon. Nimm deine Sachen, die dir wichtig sind und such dir eine andere Bleibe.( Aber aufpassen, wenn du einmal raus bist,kannst du Sachen, die du nicht mitgenommen hast, vergessen. )
Danach kann man sich eher einigen, was mit dem Haus sein soll.
Kein Mensch kann das im Nachinein auseinander halten, wer was eingebracht hat. Wie kannst du es beweisen und wer soll dein Recht durchsetzen? Es wird komplizierter, wenn ihr monatelang euren Hass schürt.

Viel Glück und Stärke für euch beide

Grüße

Kristina

Sehr geehrter Herr Seidel,

Ich bin kein Anwalt, darf Ihnen soimit auch keine Rechtlichen Ratschläge erteilen.

Ungeachtet dessn würde ich den, der Ihnen hier diese Fragen beantwortet als Gernegroß einstufen.

Es sind meines Erachtens nach zuviele Aspkte zu berücksichtigen, Eigentumsrechte und andere Rechtliche Begebenheiten, die genau betrachtet werden müssten.
Ich empfehle ihnen dringend eine kompetente Rechtsberatung vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kuster

Hallo Stefan

Ob deine Frau den Zugang zu Räumen verweigern kann und die Benutzung gewisser Einrichtung verbieten kann,dazu kann ich leider keine Auskunft geben.
Wen Sie nachweisen können ,welche Sachen sie mit in die Ehe gebracht haben! denke ich kann sie , sie ihnen nicht verweigern. ( Ehevertrag)
Ich kann Ihnen nur den guten Rat geben,nehmen Sie sich einen Anwalt,der wird sie persönlich beraten.
mfg Seppel 42