ich bin seit ca.2 Jahren getrenntlebend und wir wollen uns scheiden lassen.Meine Frage:kann ich meine Hälfte
Haus, 50% im Grundbuch,meinen Töchtern verschenken oder vererben?
Ich weiß zwar nicht, welcher Gedanke und welches Ziel hinter Ihrer Frage verborgen ist, aber trotzdem folgendes: Mit Ihrem Eigentum können Sie so verfahren. Aber zwischen Verschenken und Vererben besteht ein himmelweiter Unterschied! Beim Vererben haben Sie die Sicherheit, dass Sie auch in Notzeiten darüber verfügen können; beim Verschenken aber NICHT!!!
Fragen Sie erneut, wenn Sie mehr wissen möchten (aber bitte etwas genauer).
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
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ich bin seit ca.2 Jahren getrenntlebend und wir wollen uns
scheiden lassen.Meine Frage:kann ich meine Hälfte
Haus, 50% im Grundbuch,meinen Töchtern verschenken oder
vererben?