Getrenntlebende Freundin wohnt bei mir, ihr Ex

Liebe Experten,

ich habe mir eine ETW gekauft, bekomme EHZ. Möchte keinen Teil meiner recht kleinen Wohnung vermieten. Meine Freundin wohnt bei mir, sie hat sich von ihrem Mann getrennt. Er war und ist arbeitslos und sie jetzt auch. Sie hat Angst dass wenn sie hoffentlich bald Arbeit findet, dass Ansprüche an sie gestellt werden - wenn ihr - von ihr getrenntlebender Mann - weiterhin arbeitslos bleiben sollte. Mietausgaben in dem Sinne kann sie nicht nachweisen, da sie ja bei mir nicht in Miete lebt. Klar beteiligt sie sich an den Kosten. Welche Möglichkeit hat sie?

Ich danke Euch ganz herzlich für einen guten Rat

Claudia - der bei soviel Arbeitslosigkeit rund um ihren so wackeligen Arbeitsplat auch schon ganz übel ist

Ist ja gut, daß nicht ihr Ex hier fragt, wie er sich vor Abgaben an Sie drücken kann. das hätte wahrscheinlich einen allseitigen Sturm der Entrüstung hervorgerufen.

Aber:

  1. soll sie doch leiber arbeitsos bleiben, dann hat sie das Problem nciht und statt dessen darauf warten, daß der Ex ihr was zahlen kann/musss/soll

  2. sie sucht sich ne eigene Wohnung, dann hat sie einen Mietnachweis.

  3. Geht es dir besser, weil du wahrscheinlcih vergessen hast für die Nebenkosten den Dauergast mit anzumelden.

  4. wer ein geringes Einkommen hat bruacht meist keinen nenneswerten Unterhalt zahlen.

  5. Ist der Unterhaltsanspruch ohne Kenntnis der Dauer der Ehe nicht zu beantworten.

gruss

Erst mal ganz lieben Dank,

bin arg vergrippt, deshalb etwas langsam im Kopp…so sorry…

Ist ja gut, daß nicht ihr Ex hier fragt, wie er sich vor
Abgaben an Sie drücken kann. das hätte wahrscheinlich einen
allseitigen Sturm der Entrüstung hervorgerufen.

Nein, ich frage wirklich für meine Freundin und mich!

Aber:

  1. soll sie doch leiber arbeitsos bleiben, dann hat sie das
    Problem nciht und statt dessen darauf warten, daß der Ex ihr
    was zahlen kann/musss/soll

Nein, sie möcht in Zukunft auf eigenen Beinen stehen. Ihr Mann war vor ihr arbeitslos. Ist es jetzt seit einem guten Jahr.

  1. sie sucht sich ne eigene Wohnung, dann hat sie einen
    Mietnachweis.

Hier ist der Wohnungsmarkt so übel, dass sie kaum eine erschingliche Wohung finden wird, vor allem momentan nicht ohne Verdienstnachweis. Ferner ist sie total „abgebrannt“ durch viele widrige Umstände bisher im Leben, ein wenig Gutgläubigkeit - für die sie aber schon sehr viel Lehrgeld bezahlt hat. Ich würde ihr gerne helfen dass sie etwas auf die Füße kommt sonst packt sie´s nie mehr.

  1. Geht es dir besser, weil du wahrscheinlcih vergessen hast
    für die Nebenkosten den Dauergast mit anzumelden.

Auch das muss ich verneinen. Eigene Warm- und Kaltwasserzähler pro Wohnung vorhanden, Waschmaschinenplätze auch mit eigenem Strom und Wasser und Müll wird je Wohnung gerechnet!

  1. wer ein geringes Einkommen hat bruacht meist keinen
    nenneswerten Unterhalt zahlen.

Da magst schon recht haben, aber das widersinnige ist, dass ich leider eben nicht Krösus bin, ich arbeite xx Stunden, bin schon ganz schön kaputtgearbeitet :frowning:(, würde meiner Freundin gerne ein winzig klein wenig helfen, mehr kann ich leider nicht - aber eben nicht zu dem Preis, dass ich versuche ihr zu helfen und dann die mühsam ersparten cents an ihren Mann gehen. Gegen den wir beide ja gar nichts haben, ist ganz nett, aber wenn er eben mit dem arbeitslos zurechtkommt, weiter zurecht kommen will, ist das seine Sache. Meine Freundin ist 400 km von zu Hause weggezogen um hier bessere Arbeitschancen zu haben. Ihr Ex ist nicht bereit dort wegzuziehen!! Also wie gesagt, er ist sonst ganz nett, aber meine Freundin will halt wieder auf die Füße kommen. Er war Jahrzehntelang schuld daran, dass es mit ihnen finanziell so den Bach runter ging! Ich rede in sie rein wie ein krankes Pfert, dass sie einfach nimmer über ihre Verhältnisse leben darf. Dann bekam sie hier für kurze Zeit einen Job, kam langsam wenigstens auf Null und ist jetzt arbeitslos. Hat schon xxx Bewebungen (ihr Mann kaum welche), immer wieder mal ein Vorstellungsgespräch, aber leider noch keine Zusage. Sie kämpft wirklich und deshalb machen es auch wenige Euro aus!!!

  1. Ist der Unterhaltsanspruch ohne Kenntnis der Dauer der Ehe
    nicht zu beantworten.

25 Ehejahre!

gruss

Freue mich sehr über weiter hilfreiche Worte!!!

Claudia

Hallo,
deine Freundin hat ja einen gewissen Mindestselbstbehalt. Sie sollte dann erstmal zusehen, dass sie nicht mehr als den verdient.
Vielleicht hilft das hier weiter:

http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,

sie würde aber gerne wieder so richtig arbeiten und auf die Füße kommen und da kommt sie hier in München mit dem Geld nicht!

Was bringt es, wenn sie jetzt sofort die Scheidung einreichen würde, solange sie noch keine Arbeit hat oder gleich wenn sie wieder arbeit hat?

Wäre so lieb wenn Ihr uns noch weiterhelfen könnt!

Dankeschöööööön Claudia

Hallo Claudia,

was spricht dagegen mit Deiner Freundin einen Mietvertrag abzuschließen? Auch wenn ihr die Wohnung gemeinsam nutzt, kannst Du ihr doch 1 Zi mit Bad und Küchenbenutzung vermieten. Auch die Nebenkosten könnten anteilig angerechnet werden. So wären da schon mal die Möglichkeit geschaffen, Mietkosten nachzuweisen. Im übrigen sollte sich deine Freundin vom RA beraten lassen, wie sie Unterhaltansprüchen ihres Fast-Ex-Mannes vermeiden kann. Ich denke so was wie ein gegenseitiger Unterhaltsverzicht wäre vielleicht sinnvoll.
Tschüss Inge

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