Getrenntlebender verweigert EK Steuererklärung

Guten Tag
Der getrenntlebende Ehegatte will für das vergangene (gemeinsame)Jahr keine Steuererklärung abgeben, weil er Krankengeld erhielt über längere Zeit. Für die getrennlebende Partnerin wär es wichtig, es gab Zahnarztrechnungen für Implantate 4000 Euro) und Rechtsanwaltskosten etc. Kann man die EK Steuer dann allein machen oder den Partner zwingen?
So langsam wirds ruinös…
Vielen Dank für eure Mühe Beatrice

Hallo Beatrice,

natürlich ist man nicht gezwungen, die Steuerklärung mit dem Ex zusammen zu machen.

Gruß!

Horst

Hallo,

sprich einfach mal bei deinem Finanzamt persönlich vor und erläutere alles.

Grüße
Tommy

Implantate 4000 Euro) und Rechtsanwaltskosten etc. Kann man
die EK Steuer dann allein machen

Ja (getrennte Veranlagung).

oder den Partner zwingen?

Nein.

hallo Marlenemene,

hab ich das richtig verstanden, dass beide in dem Jahr, für das die Erklärung gemacht werden soll, noch mindestens 1 Tag zusammen gelebt haben?

Dann kann sich einer der Partner nicht „mutwillig“ gegen die Zusammenveranlagung sträuben, wenn diese günstiger wäre.

Ein Anspruch auf Abgabe der Zustimmungserklärung (auf Zusammenveranlagung) ergibt sich aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB. Die Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft und zur gemeinsamen Verantwortung umfasst das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dazu gehört auch, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist.
Eine hiernach begründete familienrechtliche Verpflichtung, der Zusammenveranlagung zuzustimmen, bleibt daher auch nach der Scheidung als Nachwirkung der Ehe bestehen.
Ein Ehegatte ist daher dem anderen gegenüber verpflichtet, in eine von diesem gewünschten Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer einzuwilligen, wenn dadurch die Steuerschuld des anderen verringert, der auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehegatte aber keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt wird. Dies liegt z.B. dann vor, wenn der die Zusammenveranlagung begehrende Ehegatte die finanziellen Nachteile des anderen ausgleicht.

Gruß
Sonja