Getriebeschaden 2 wochen nach Autokauf

Hallo,
Ich habe mir vor 1 Monat eine BMW 320i bj 2005 mit 88.000 km vom Händler gekauft.
Probefahrt etc. war unauffällig bzw keine Mängel waren festzustellen.
2 Wochen nach dem kauf hatte ich Probleme mit dem 1st. Gang, er ist beim Anfahren immer wieder herraus gepsprungen obwohl er richtig eingelegt war.
Ich bin dann relativ zügig zu meiner Stammwerkstatt gefahren wo dieser Mängel bestätig, wurde. Da ich eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen habe , habe ich diese in Anspruch genommen. Meine Werkstatt hat das Getriebe ausgebaut und zu der von der Garantie angegebene Firma geschickt wo es repariert werden sollte.
Meine Werkstatt hat ein Schreiben erhalten in dem stand dass das Getriebe nicht repariert werden kann bzw. nur unter einem Eigenanteil von 1200 Euro.
Meine Frage ist nun muss der Händler den Wagen zurück nehmen? bzw. mir dann einen vergleichbaren Wagen vorführen?

Liebe/-r Experte/-in,

Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich denke, wenn beim Kauf versteckte Mängel bestanden, kannst du eventuell vom Kauf zurücktreten. Bitte erkundige dich dahingehend. LG, W

Sie müssen zu einem Anwalt gehen. Man versucht Sie offensichtlich über den Tisch zu ziehen. Aber ohne Anwalt geht da nichts.

Sorry, mit Rechtsfragen zur Gebrauchtwagengarantie kenne ich mich nicht aus.

Viele Grüße
Morbilo

Sorry,
kenne mich mit rechtlichen Dingen wenig aus.

mfG
Fritz